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Was ist der
Nachhaltigkeitsfaktor ?
Mit dem zweiten Teil der Rentenreform 2004 wird auch der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor verabschiedet. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die jährliche Rentenanpassung und das Rentenniveau langfristig deutlich gesenkt. Dies ist notwendig, weil die gesetzliche Rentenversicherung unter den demographischen Veränderungen langfristig ohne Veränderungen nicht mehr finanzierbar wäre.

Mit dieser Einführung wird die Rentendynamik (Rentenanpassung an wirtschaftliche Faktoren) nicht nur am Anstieg der Löhne fixiert, sondern zusätzlich auch an der beitragspflichtigen Bruttolohnsumme. Des Weiteren werden Anrechnungen von Schul- und Hochschulzeiten beim allgemeinen Rentenniveau gesenkt. Ziel dieser Maßnahmen soll sein eine Begrenzung beim Beitragssatz zur Rente auf max. 22 % des Bruttoeinkommens zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rentenniveau von mind. 46 Prozent (2020) und 43 % (2030) fixiert. Im Vergleich zum heutigen Niveau von ~ 53 % sind erhebliche Einbußen in Kauf zu nehmen. Werden die Ziele nicht erreicht, ist die Bundesregierung gezwungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören z.B. unpopuläre Maßnahmen wie die Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters.