Was ist der Nachhaltigkeitsfaktor
?
Mit dem zweiten Teil der Rentenreform 2004 wird auch der so genannte
Nachhaltigkeitsfaktor verabschiedet. Der Nachhaltigkeitsfaktor
dämpft die jährliche Rentenanpassung und das Rentenniveau
langfristig deutlich gesenkt. Dies ist notwendig, weil die gesetzliche
Rentenversicherung unter den demographischen Veränderungen
langfristig ohne Veränderungen nicht mehr finanzierbar wäre.
Mit dieser Einführung wird
die Rentendynamik (Rentenanpassung an wirtschaftliche Faktoren)
nicht nur am Anstieg der Löhne fixiert, sondern zusätzlich
auch an der beitragspflichtigen Bruttolohnsumme. Des Weiteren
werden Anrechnungen von Schul- und Hochschulzeiten beim allgemeinen
Rentenniveau gesenkt. Ziel dieser Maßnahmen soll sein eine
Begrenzung beim Beitragssatz zur Rente auf max. 22 % des Bruttoeinkommens
zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Rentenniveau von mind.
46 Prozent (2020) und 43 % (2030) fixiert. Im Vergleich zum heutigen
Niveau von ~ 53 % sind erhebliche Einbußen in Kauf zu nehmen.
Werden die Ziele nicht erreicht, ist die Bundesregierung gezwungen
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören
z.B. unpopuläre Maßnahmen wie die Heraufsetzung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters.