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Die Altersversorgung


Das sorgenfreie Leben im Alter erfordert eine entsprechende Vorsorge. Ein Teil dieser Vorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. Wegzudiskutieren ist jedoch nicht, dass diese Rente alleine nicht mehr ausreichend ist. Die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 und die gleichzeitige Absenkung des Rentenniveaus zeigen die zukünftige Entwicklung auf.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die langfristigen Prognosen des Rentenniveaus von den Bundesregierungen nie eingetroffen sind. In diese Prognosen fliessen z.B. auch Lohnentwicklungen und das Wirtschaftswachstum ein. Diese Entwicklungen werden jedoch meistens oberhalb der tatsächlich zu erwartenden Werte fixiert. Sich daher auf unrealistische Renten zu verlassen ist daher sehr fahrlässig. Eines gilt daher "Die Rente ist nicht sicher", ganz im Gegenteil zu der Aussage des ehemaligen Bundesarbeitsminister Norbert Blüm aus dem jahr 1984.

Um das Rentenniveau auf dem bisherigen Stand beizubehalten wurde die Einführung der freiwilligen privaten Zusatzrente verabschiedet. Hierfür gibt es eine staatliche Förderung, die Zusatzrente "Riesterrente", die den Ausgleich der Rentenlücke herbeiführen soll. Ergänzend zu dieser Zusatzrente sind jedoch weitere Formen notwendig, da die Altersversorgung sonst nur auf den folgenden vier Säulen basiert:

1. Gesetzliche Rente
2. Riesterrente (staatlich geförderte Zusatzrente)
3. Betriebsrente
4. Privatrente