Die
Altersversorgung
Das sorgenfreie Leben
im Alter erfordert eine entsprechende Vorsorge. Ein Teil dieser
Vorsorge ist die gesetzliche Rentenversicherung. Wegzudiskutieren
ist jedoch nicht, dass diese Rente alleine nicht mehr ausreichend
ist. Die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 und die gleichzeitige
Absenkung des Rentenniveaus zeigen die zukünftige Entwicklung
auf.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die langfristigen
Prognosen des Rentenniveaus von den Bundesregierungen nie eingetroffen
sind. In diese Prognosen fliessen z.B. auch Lohnentwicklungen
und das Wirtschaftswachstum ein. Diese Entwicklungen werden jedoch
meistens oberhalb der tatsächlich zu erwartenden Werte fixiert.
Sich daher auf unrealistische Renten zu verlassen ist daher sehr
fahrlässig. Eines gilt daher "Die Rente ist nicht sicher",
ganz im Gegenteil zu der Aussage des ehemaligen Bundesarbeitsminister
Norbert Blüm aus dem jahr 1984.
Um das Rentenniveau auf dem bisherigen Stand beizubehalten wurde
die Einführung der freiwilligen privaten Zusatzrente verabschiedet.
Hierfür gibt es eine staatliche Förderung, die Zusatzrente
"Riesterrente",
die den Ausgleich der Rentenlücke herbeiführen soll.
Ergänzend zu dieser Zusatzrente sind jedoch weitere Formen
notwendig, da die Altersversorgung sonst nur auf den folgenden
vier Säulen basiert:
1. Gesetzliche
Rente
2. Riesterrente
(staatlich geförderte Zusatzrente)
3. Betriebsrente
4. Privatrente