PEine weitere Säule der Altersversorgung ist die Betriebsrente.
Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
Vor allem große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern bieten
eine betriebliche Altersvorsorge an. Die Tendenz ist hier allerdings
bereits zurückgegangen. Freiwillige Leistungen in der Privatwirtschaft
werden in Zeiten, in denen über hohe Lohnnebenkosten diskutiert
wird seltener.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie der Willkür des Arbeitgebers
ausgesetzt sind. Eine Zusage zur Zahlung einer Betriebsrente durch
den Arbeitgeber ist bindend und kann nicht nach Lust und Laune oder
bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Jedoch
ist es möglich, dass für neu eingestellte Mitarbeiter
keine Betriebsrente mehr zugesagt wird.
Die betriebliche Altersversorgung soll durch die Rentenreform 2002
wieder attraktiver werden. Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind
die Grundlagen für betriebliche Altersrenten geregelt.
Durch die Rentenreform 2002 soll die betriebliche Altersversorgung
wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche
Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Sieht
der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens
die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt
sein.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Unverfallbarkeit der Ansprüche,
- die Anpassungspflicht der Bezüge,
- die Insolvenzsicherung (was ist, wenn der Arbeitgeber irgendwann
nicht mehr existiert?) und
- die Möglichkeit einer Abfindung.
Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen
Altersversorgung:
- die Direktversicherung
- betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage)
- Unterstützungs- und Pensionskassen
- seit 01.01.2002 die Pensionsfonds
Dem Arbeitnehmer ist es möglich durch Gehaltsumwandlung sich
an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen.
Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Seit dem 01.02.2002
besteht auf Gehaltsumwandlung ein Rechtsanspruch.
Eine gesonderte Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen
Dienst gibt es über die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder (VbL).
Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen
Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat!