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Betriebliche Altersversorgung

PEine weitere Säule der Altersversorgung ist die Betriebsrente. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Vor allem große Unternehmen mit vielen Mitarbeitern bieten eine betriebliche Altersvorsorge an. Die Tendenz ist hier allerdings bereits zurückgegangen. Freiwillige Leistungen in der Privatwirtschaft werden in Zeiten, in denen über hohe Lohnnebenkosten diskutiert wird seltener.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Eine Zusage zur Zahlung einer Betriebsrente durch den Arbeitgeber ist bindend und kann nicht nach Lust und Laune oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Jedoch ist es möglich, dass für neu eingestellte Mitarbeiter keine Betriebsrente mehr zugesagt wird.

Die betriebliche Altersversorgung soll durch die Rentenreform 2002 wieder attraktiver werden. Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind die Grundlagen für betriebliche Altersrenten geregelt.

Durch die Rentenreform 2002 soll die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein.

Hierzu gehören insbesondere:
- die Unverfallbarkeit der Ansprüche,
- die Anpassungspflicht der Bezüge,
- die Insolvenzsicherung (was ist, wenn der Arbeitgeber irgendwann nicht mehr existiert?) und
- die Möglichkeit einer Abfindung.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:
- die Direktversicherung
- betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage)
- Unterstützungs- und Pensionskassen
- seit 01.01.2002 die Pensionsfonds

Dem Arbeitnehmer ist es möglich durch Gehaltsumwandlung sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Seit dem 01.02.2002 besteht auf Gehaltsumwandlung ein Rechtsanspruch.
Eine gesonderte Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).
Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat!