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Was ist die Betriebsrente?
Zunächst stellt die Betriebsrente eine zusätzliche Finanzierung
der Altersversorgung dar. Hierbei spricht man von einer freiwilligen
Zusatzleistung des Arbeitgebers, die jedoch nicht mehr der Normalfall
ist. Da die Diskussion um hohe Lohnnebenkosten sehr aktuell ist,
werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers immer weniger zu
finden sein.
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente mit seinem Arbeitnehmer
abgeschlossen hat, ist er auch daran gebunden. Willkür oder
eine Streichung der Leistungen bei schlechter Wirtschaftslage sind
somit ausgeschlossen. Der Zugang zu diesen Leistungen sind jedoch
für Betriebsneueinsteiger oftmals nicht mehr möglich.
Grundlage für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz
(BetrAVG) fixiert. Ist in dem Tarifvertrag eine Betriebsrente vorgesehen,
sind die mit dem Gesetz geregelten Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Folgende Punkte sind somit sichergestellt:
Die Unverfallbarkeit der Ansprüche, eine Anpassungspflicht
der Bezüge, die Insolvenzsicherung sowie die Möglichkeit
einer Abfindung.
Die Vergütung bzw. Durchführung
der Betriebsrente kann entweder durch eine Direktversicherung,
betriebliche Pensionszusage, durch Unterstützungs- und Pensionskassen
oder durch Pensionsfonds sichergestellt werden. Mit der Betriebsrente
einhergehend sind Angebote für eine Gehaltsumwandlung (ab 2002
besteht ein Rechtsanspruch auf diese Beteiligungsvariante). Hierdurch
ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur
betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Die Vorteile sind
unbestritten, denn Ab 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf
Gehaltsumwandlung.
Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer
wurde eine gesonderte Zusatzversorgung über VBL geschaffen
(Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Informationen
zur Betriebsrente und Ansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen
kann Ihnen entweder die Personalabteilung oder Ihr Betriebsrat mitteilen.
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