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Rentenversicherung Privat
  Finanzierung der
  Betriebsrente
  Durchführung der
  Betriebsrente

  Der Weg zur
  Betrieblichen Rente


Betriebsrente



Was ist die Betriebsrente?


Zunächst stellt die Betriebsrente eine zusätzliche Finanzierung der Altersversorgung dar. Hierbei spricht man von einer freiwilligen Zusatzleistung des Arbeitgebers, die jedoch nicht mehr der Normalfall ist. Da die Diskussion um hohe Lohnnebenkosten sehr aktuell ist, werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers immer weniger zu finden sein.
Wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente mit seinem Arbeitnehmer abgeschlossen hat, ist er auch daran gebunden. Willkür oder eine Streichung der Leistungen bei schlechter Wirtschaftslage sind somit ausgeschlossen. Der Zugang zu diesen Leistungen sind jedoch für Betriebsneueinsteiger oftmals nicht mehr möglich. Grundlage für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fixiert. Ist in dem Tarifvertrag eine Betriebsrente vorgesehen, sind die mit dem Gesetz geregelten Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Folgende Punkte sind somit sichergestellt:

Die Unverfallbarkeit der Ansprüche, eine Anpassungspflicht der Bezüge, die Insolvenzsicherung sowie die Möglichkeit einer Abfindung.

Die Vergütung bzw. Durchführung der Betriebsrente kann entweder durch eine Direktversicherung, betriebliche Pensionszusage, durch Unterstützungs- und Pensionskassen oder durch Pensionsfonds sichergestellt werden. Mit der Betriebsrente einhergehend sind Angebote für eine Gehaltsumwandlung (ab 2002 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Beteiligungsvariante). Hierdurch ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Die Vorteile sind unbestritten, denn Ab 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer wurde eine gesonderte Zusatzversorgung über VBL geschaffen (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). Informationen zur Betriebsrente und Ansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen kann Ihnen entweder die Personalabteilung oder Ihr Betriebsrat mitteilen.