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Weg zur betrieblichen Rente



Der Weg zur betrieblichen Rente

Wer den gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Rente realisieren möchte hat es zunächst selber zu organisieren. Eigeninitiative ist gefragt und ein paar relevante Schritte bis zur erfolgreichen Umsetzung zu beachten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf wie man es angeht und so zum Erfolg bzw. zur eigenen betrieblichen Rente kommen kann.

1. Die persönliche Rentensituation
Jedes Jahr erhält man von der Rentenversicherung einen Überblick zur prognostizierten Rentenerwartung ab Renteneintritt. Für die meisten ist dies ein sehr deprimierendes Zahlenergebnis. Wer es sich leisten kann denkt über eine weitere Rentenabsicherung nach und erwägt daher die private Zweitvorsorge. Um wissen zu können wie viel man investieren muss, um im Alter ausreichend versorgt zu sein errechnet man die Versorgungslücke. Diese ermittelt sich durch die voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand, die man eher geringer als höher einschätzen sollte, außer man benötigt umfangreiche ärztliche Versorgung bzw. Zusatzleistungen. Des Weiteren werden Daten für das heutiges Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen benötigt. Einkünfte aus bereits bestehender privater Vorsorge und sonstige Einkünfte sind alles zusammen in Summe die Einkünfte zur Berechnung führen. Die Preissteigerungsrate spielt noch eine Rolle, die nicht außer Acht gelassen werden darf.

2. Informationen einholen
Die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung erhalten Sie in unserer Rubrik xy. Des Weiteren können Sie von der deutschen Rentenversicherung Informationsmaterial anfordern, die Instanz gibt eine kostenlose Broschüre heraus. Auf folgender Internetseite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ erhalten Sie im Bereich Formulare und Publikationen unter Info-Broschüren bei "Betriebliche Altersversorgung
" weiterführende Infos.

3. Ansprechpartner im Betrieb
Nachdem Sie nun objektiv informiert sind können Sie sich in Ihrer Firma über bestehende Angebote der Betriebsrente informieren. Hier sprechen Sie mit der Personalabteilung, dem Betriebsrat, ggf. erhalten Sie auch von Ihrer Gewerkschaft oder auch von Ihrem Vorgesetzten Informationen. Hier erfahren Sie welche Versorgungsvariante angeboten wird, wie hoch die Beiträge sind, ob es einen Arbeitgeberzuschuss gibt erhalten einen Ausblick über die Betriebsrentenerwartung. Bei der Beitragsleistung sollte es eine Flexibilität geben, damit es bei Einkommensanpassungen (nach oben oder unten) auch Reaktionsmöglichkeiten für Sie gibt, um nicht in eine finanzielle Problemsituation zu gelangen.

4. Vergleich mit alternativen Privatvorsorgen
Die betriebliche Rente ist zunächst ein Angebot, das sie prüfen können, es besteht keine Verpflichtung zu einem Vertragsabschluss. Ein guter Anhaltspunkt ist die Bruttoprämie aus der betrieblichen Rente, die mehr bringen sollte als eine alternative Privatrente. Bei dem Angebot aus der Firma und vom privaten Versicherungsanbieter ist meistens das Kleingedruckte das Wichtigste. Um hier nicht in eine schlechtere Leistung hineinzufallen sollte man professionellen rat einholen. Eine gute Adresse ist immer die Verbraucherzentrale, die objektiv berät und Vergleichsmöglichkeiten liefern kann. Der kleine Beratungskostenbeitrag ist hier gut investiert, gerade deshalb weil man sich mit einem Vertragsabschluß auf lange Jahre bindet. Nehmen Sie sich daher Zeit und unterschreiben Sie nicht überstürzt und schlecht informiert einen Vertrag. Von einem Versicherungsvertreter, der Sie unter Zeitdruck und mit Vorwand von Vorteilen, die angeblich nur in kurzer Zeit zu realisieren sind, zu einer Unterschrift motivieren will ist sofort abzuraten.

5. Der Vertragsabschluß
Am Schluss steht der Vertragsabschluß. Vor diesem sollten alle Informationsdefizite ausgeräumt und die beste Versorgung für den Einzelnen ermittelt sein. Einfließen lassen sollte der Vertrag auf jeden Fall eine Variabilität der Beitragszahlungen (aus bereits genannten Gründen) und ob die Vereinbarung Eine Aussetzung der Beitragszahlungen ermöglicht. Da es sich hier nicht um eine kurzfristige Vereinbarung handelt muss die Konsequenz sehr deutlich sein. Der Vertrag bindet einen bis zum Renteneintrittsalter finanziell, insofern sind auch Rücktritts- und Widerrufrechte klar zu definieren. Im Endeffekt steht die finanzielle Versorgung im Rentenabschnittsalter als klar definiertes Ziel fest und ein Umdenken nach Vertragsabschluß kaum mehr möglich, zumindest nicht aus individuell neu definierten Lebensplanungen. Dies klingt sehr hart, ist jedoch bei solchen Festlegungen dringend mit einzuberechnen.