Der
Weg zur betrieblichen Rente
Wer den gesetzlichen Anspruch auf
eine betriebliche Rente realisieren möchte hat es zunächst
selber zu organisieren. Eigeninitiative ist gefragt und ein paar
relevante Schritte bis zur erfolgreichen Umsetzung zu beachten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf wie man es angeht und so zum
Erfolg bzw. zur eigenen betrieblichen Rente kommen kann.
1. Die persönliche Rentensituation
Jedes Jahr erhält man von der Rentenversicherung einen Überblick
zur prognostizierten Rentenerwartung ab Renteneintritt. Für
die meisten ist dies ein sehr deprimierendes Zahlenergebnis. Wer
es sich leisten kann denkt über eine weitere Rentenabsicherung
nach und erwägt daher die private Zweitvorsorge. Um wissen
zu können wie viel man investieren muss, um im Alter ausreichend
versorgt zu sein errechnet man die Versorgungslücke. Diese
ermittelt sich durch die voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand,
die man eher geringer als höher einschätzen sollte,
außer man benötigt umfangreiche ärztliche Versorgung
bzw. Zusatzleistungen. Des Weiteren werden Daten für das
heutiges Bruttoeinkommen und Nettoeinkommen benötigt. Einkünfte
aus bereits bestehender privater Vorsorge und sonstige Einkünfte
sind alles zusammen in Summe die Einkünfte zur Berechnung
führen. Die Preissteigerungsrate spielt noch eine Rolle,
die nicht außer Acht gelassen werden darf.
2. Informationen einholen
Die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung erhalten
Sie in unserer Rubrik xy. Des Weiteren können Sie von der
deutschen Rentenversicherung Informationsmaterial anfordern, die
Instanz gibt eine kostenlose Broschüre heraus. Auf folgender
Internetseite: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ erhalten
Sie im Bereich Formulare und Publikationen unter Info-Broschüren
bei "Betriebliche Altersversorgung
" weiterführende Infos.
3. Ansprechpartner im Betrieb
Nachdem Sie nun objektiv informiert sind können Sie sich
in Ihrer Firma über bestehende Angebote der Betriebsrente
informieren. Hier sprechen Sie mit der Personalabteilung, dem
Betriebsrat, ggf. erhalten Sie auch von Ihrer Gewerkschaft oder
auch von Ihrem Vorgesetzten Informationen. Hier erfahren Sie welche
Versorgungsvariante angeboten wird, wie hoch die Beiträge
sind, ob es einen Arbeitgeberzuschuss gibt erhalten einen Ausblick
über die Betriebsrentenerwartung. Bei der Beitragsleistung
sollte es eine Flexibilität geben, damit es bei Einkommensanpassungen
(nach oben oder unten) auch Reaktionsmöglichkeiten für
Sie gibt, um nicht in eine finanzielle Problemsituation zu gelangen.
4. Vergleich mit alternativen
Privatvorsorgen
Die betriebliche Rente ist zunächst ein Angebot, das sie
prüfen können, es besteht keine Verpflichtung zu einem
Vertragsabschluss. Ein guter Anhaltspunkt ist die Bruttoprämie
aus der betrieblichen Rente, die mehr bringen sollte als eine
alternative Privatrente. Bei dem Angebot aus der Firma und vom
privaten Versicherungsanbieter ist meistens das Kleingedruckte
das Wichtigste. Um hier nicht in eine schlechtere Leistung hineinzufallen
sollte man professionellen rat einholen. Eine gute Adresse ist
immer die Verbraucherzentrale, die objektiv berät und Vergleichsmöglichkeiten
liefern kann. Der kleine Beratungskostenbeitrag ist hier gut investiert,
gerade deshalb weil man sich mit einem Vertragsabschluß
auf lange Jahre bindet. Nehmen Sie sich daher Zeit und unterschreiben
Sie nicht überstürzt und schlecht informiert einen Vertrag.
Von einem Versicherungsvertreter, der Sie unter Zeitdruck und
mit Vorwand von Vorteilen, die angeblich nur in kurzer Zeit zu
realisieren sind, zu einer Unterschrift motivieren will ist sofort
abzuraten.
5. Der Vertragsabschluß
Am Schluss steht der Vertragsabschluß. Vor diesem sollten
alle Informationsdefizite ausgeräumt und die beste Versorgung
für den Einzelnen ermittelt sein. Einfließen lassen
sollte der Vertrag auf jeden Fall eine Variabilität der Beitragszahlungen
(aus bereits genannten Gründen) und ob die Vereinbarung Eine
Aussetzung der Beitragszahlungen ermöglicht. Da es sich hier
nicht um eine kurzfristige Vereinbarung handelt muss die Konsequenz
sehr deutlich sein. Der Vertrag bindet einen bis zum Renteneintrittsalter
finanziell, insofern sind auch Rücktritts- und Widerrufrechte
klar zu definieren. Im Endeffekt steht die finanzielle Versorgung
im Rentenabschnittsalter als klar definiertes Ziel fest und ein
Umdenken nach Vertragsabschluß kaum mehr möglich, zumindest
nicht aus individuell neu definierten Lebensplanungen. Dies klingt
sehr hart, ist jedoch bei solchen Festlegungen dringend mit einzuberechnen.