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Renteninformation

Jedes Jahr werden die Versicherten von den Rentenversicherungsträgern über die persönlichen Rentenansprüche informiert. Bei dieser Information zur Rente handelt es sich um einen Kontoauszug über die aktuellen Rentenansprüche. Hierin sind die persönlichen Ansprüche und prognostizierte Leistungen im Leistungszeitraum (nach Eintritt in das Rentenalter) enthalten. Diese Unterlage bietet für die jüngeren Versicherten auch die Möglichkeit zu ermitteln inwieweit eine zusätzliche private Altersversorgung notwendig ist. Daher fungiert die Renteninformation eher als Planungsinstrument, um weitere finanzielle Absicherungen vornehmen zu können, sofern erforderlich.
In der Renteninformation sind folgende Angaben enthalten:
- Infos zur Rentenberechnungsgrundlage
- Angaben zur Höhe der Erwerbsminderungsrente
- Angaben zur prognostizierten Regelaltersrente
- Infos über Rentenanpassungen
- Übersicht über bis dato eingezahlte Beiträge (Trennung nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)

Die Renteninformation ist rechtlich aktuell gehalten, es handelt sich jedoch trotzdem nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr einmal pro Jahr versandt (Voraussetzung: 5 Beitragsjahre). Ist das 54. Lebensjahr absolviert, wird die Renteninformation durch eine Rentenauskunft ersetzt.

Ändert sich das Bruttoeinkommen des Renteneinzahlers, so hat dies auch Auswirkungen auf die Prognoseberechnungen zum Rentenanspruch. Das Rentenkonto zeigt sich somit als Pendant in der Renteninformation wieder. Die Realität in der Renteninformation ist jedoch stark beeinträchtigt, da bei prognostizierten Renten nicht die zukünftige Kostenentwicklung dargestellt wird. Wir daher eine autarke Rentenhöhe betrachtet entsteht ein mitunter verfälschter Eindruck von den zukünftig zur Verfügung stehenden monetären Mitteln.