Renteninformation
Jedes Jahr werden die Versicherten
von den Rentenversicherungsträgern über die persönlichen
Rentenansprüche informiert. Bei dieser Information zur Rente
handelt es sich um einen Kontoauszug über die aktuellen Rentenansprüche.
Hierin sind die persönlichen Ansprüche und prognostizierte
Leistungen im Leistungszeitraum (nach Eintritt in das Rentenalter)
enthalten. Diese Unterlage bietet für die jüngeren Versicherten
auch die Möglichkeit zu ermitteln inwieweit eine zusätzliche
private Altersversorgung notwendig ist. Daher fungiert die Renteninformation
eher als Planungsinstrument, um weitere finanzielle Absicherungen
vornehmen zu können, sofern erforderlich.
In der Renteninformation sind folgende Angaben enthalten:
- Infos zur Rentenberechnungsgrundlage
- Angaben zur Höhe der Erwerbsminderungsrente
- Angaben zur prognostizierten Regelaltersrente
- Infos über Rentenanpassungen
- Übersicht über bis dato eingezahlte Beiträge
(Trennung nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil)
Die Renteninformation ist rechtlich
aktuell gehalten, es handelt sich jedoch trotzdem nicht um eine
rechtsverbindliche Auskunft.
Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr einmal pro Jahr
versandt (Voraussetzung: 5 Beitragsjahre). Ist das 54. Lebensjahr
absolviert, wird die Renteninformation durch eine Rentenauskunft
ersetzt.
Ändert sich das Bruttoeinkommen
des Renteneinzahlers, so hat dies auch Auswirkungen auf die Prognoseberechnungen
zum Rentenanspruch. Das Rentenkonto zeigt sich somit als Pendant
in der Renteninformation wieder. Die Realität in der Renteninformation
ist jedoch stark beeinträchtigt, da bei prognostizierten
Renten nicht die zukünftige Kostenentwicklung dargestellt
wird. Wir daher eine autarke Rentenhöhe betrachtet entsteht
ein mitunter verfälschter Eindruck von den zukünftig
zur Verfügung stehenden monetären Mitteln.