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Durchschnittsentgelt



Durchschnittsentgelt

Für jedes einzelne Kalenderjahr der Versicherung werden bei der Rentenberechnung Entgeltpunkte (= Verhältniswerte) bestimmt, indem das erzielte individuelle Bruttoarbeitsentgelt vom Versicherten bestimmt und durch das jeweilige Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt wird. Das Bruttoarbeitsentgelt in der früheren DDR wird zuvor durch Umrechnung auf Westniveau hoch gewertet.
Erst etwa 1 ½ Jahre später kann das Durchschnittsentgelt endgültig festgestellt werden. Da für das laufende Kalenderjahr und das davor liegende Jahr noch keine statistischen Daten für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen, wird hierfür ein vorläufiger Wert = vorläufiges Durchschnittsentgelt durch Rechtsverordnung (immer am Jahresende) festgelegt. Die Entgeltpunkte für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das davor liegende Kalenderjahr werden nach diesem vorläufigen Durchschnittsentgelt ermittelt, und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung bereits die endgültigen Werte bekannt sind.