Für
jedes einzelne Kalenderjahr der Versicherung werden bei der Rentenberechnung
Entgeltpunkte (= Verhältniswerte) bestimmt, indem das erzielte
individuelle Bruttoarbeitsentgelt vom Versicherten bestimmt und
durch das jeweilige Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt
wird. Das Bruttoarbeitsentgelt in der früheren DDR wird zuvor
durch Umrechnung auf Westniveau hoch gewertet.
Erst etwa 1 ½ Jahre später kann das Durchschnittsentgelt
endgültig festgestellt werden. Da für das laufende Kalenderjahr
und das davor liegende Jahr noch keine statistischen Daten für
die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen, wird hierfür
ein vorläufiger Wert = vorläufiges Durchschnittsentgelt
durch Rechtsverordnung (immer am Jahresende) festgelegt. Die Entgeltpunkte
für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und das davor liegende
Kalenderjahr werden nach diesem vorläufigen Durchschnittsentgelt
ermittelt, und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung
bereits die endgültigen Werte bekannt sind.