
Die
Berechnung der Rente
Wie wird die gesetzliche
Rente berechnet?
Für jeden Versicherten in der GKV (gesetzliche Rentenversicherung)
wird die gesetzliche Rente individuell mit seinen persönlichen
Daten und Werten berechnet. Die Rentenhöhe ist dabei von den
Werten während der beitragspflichtigen Zeit abhängig,
also von den versicherten Arbeitsentgelten bzw. -einkommen.
Die Berechnung der Rente erfolgt grundsätzlich in drei Phasen:
1. Ermittlung von Entgeltpunkten
2. Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
3. Ermittlung des Rentenbetrages/ Monat aus den errechneten persönlichen
Werten.
Berücksichtigt werden in der GKV alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten.
Diese werden auch als rentenrechtliche Zeiten bezeichnet. Hierzu
zählen maßgeblich die Beitragszeiten, somit die Zeiträume,
in denen Beiträge oder auch freiwillig gezahlte Beiträge
zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt wurden. Berücksichtigung
finden auch Beiträge bis 1945 (Reichsrecht) oder Beiträge
zur Sozialversicherung der ehemaligen DDR (bis 1990).
Welche Zeiten werden noch berücksichtigt?
Es werden auch noch Anrechnungs,- Berücksichtigungs,- und
Ersatzzeiten
mit einbezogen. Hierzu gehören z.B. Ausbildungszeit, Studium,
Wehrdienst, Zivildienstzeit, Kindererziehungszeit, Pflegezeiten
für Angehörige oder auch Krankheitszeiten. All diese
Daten sind überwiegend durch die Sozialversicherungsnummer
bereits im Datenbestand vorhanden. Ausnahmen bestätigen hier
jedoch die Regel, denn einige Zeiten können durch Lehrverträge
oder Zeugnisse im nachhinein noch belegt werden müssen. Daher
ist es notwendig alle relevanten Daten zur Person, die den Lebenslauf
betrefffen, parat zu haben.
Umfangreiche Rechtsänderungen
der letzten Jahre hat die Rentenberechnung
komplizierter gestaltet. Dies führt dazu, dass ein Rentenversicherter
nicht mehr in der Lage ist sich seine Rente eigenständig
auszurechnen. Hierfür ist die die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) zuständig und hat die Pflicht
(seit 2004) jeden Versicherten über 27 Jahre jährlich
schriftlich per Post über den bis dato erworbenen Rentenanspruch
zu informieren. Die Information enthält die Höhe der
erworbenen Rentenansprüche und den Stand des Rentenkontos
des Versicherten. Darüber hinaus enthält das Schreiben
eine Hochrechnung über die voraussichtliche Rente im 65.
Lebensjahr (bals 67.). Letztlich werden auch Informationen über
Lücken im persönlichen Konto dargestellt (Lücken=
keine Beitragszahlung).