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Rentenversicherung Privat
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Die Berechnung der Rente


Wie wird die gesetzliche Rente berechnet?
Für jeden Versicherten in der GKV (gesetzliche Rentenversicherung) wird die gesetzliche Rente individuell mit seinen persönlichen Daten und Werten berechnet. Die Rentenhöhe ist dabei von den Werten während der beitragspflichtigen Zeit abhängig, also von den versicherten Arbeitsentgelten bzw. -einkommen.

Die Berechnung der Rente erfolgt grundsätzlich in drei Phasen:

1. Ermittlung von Entgeltpunkten
2. Umrechnung der Entgeltpunkte in persönliche Entgeltpunkte
3. Ermittlung des Rentenbetrages/ Monat aus den errechneten persönlichen Werten.

Berücksichtigt werden in der GKV alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten. Diese werden auch als rentenrechtliche Zeiten bezeichnet. Hierzu zählen maßgeblich die Beitragszeiten, somit die Zeiträume, in denen Beiträge oder auch freiwillig gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt wurden. Berücksichtigung finden auch Beiträge bis 1945 (Reichsrecht) oder Beiträge zur Sozialversicherung der ehemaligen DDR (bis 1990).

Welche Zeiten werden noch berücksichtigt?
Es werden auch noch Anrechnungs,- Berücksichtigungs,- und Ersatzzeiten mit einbezogen. Hierzu gehören z.B. Ausbildungszeit, Studium, Wehrdienst, Zivildienstzeit, Kindererziehungszeit, Pflegezeiten für Angehörige oder auch Krankheitszeiten. All diese Daten sind überwiegend durch die Sozialversicherungsnummer bereits im Datenbestand vorhanden. Ausnahmen bestätigen hier jedoch die Regel, denn einige Zeiten können durch Lehrverträge oder Zeugnisse im nachhinein noch belegt werden müssen. Daher ist es notwendig alle relevanten Daten zur Person, die den Lebenslauf betrefffen, parat zu haben.

Umfangreiche Rechtsänderungen der letzten Jahre hat die Rentenberechnung komplizierter gestaltet. Dies führt dazu, dass ein Rentenversicherter nicht mehr in der Lage ist sich seine Rente eigenständig auszurechnen. Hierfür ist die die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zuständig und hat die Pflicht (seit 2004) jeden Versicherten über 27 Jahre jährlich schriftlich per Post über den bis dato erworbenen Rentenanspruch zu informieren. Die Information enthält die Höhe der erworbenen Rentenansprüche und den Stand des Rentenkontos des Versicherten. Darüber hinaus enthält das Schreiben eine Hochrechnung über die voraussichtliche Rente im 65. Lebensjahr (bals 67.). Letztlich werden auch Informationen über Lücken im persönlichen Konto dargestellt (Lücken= keine Beitragszahlung).