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Die
Rentenhöhe
Wie hoch ist
die gesetzliche Rente tatsächlich?
Wie bereits im Abschnitt Rentenberechnung
erläutert hängt die Höhe der staatlichen Rente von
Beitragszeiten und der eingebrachten Beitragshöhe ab. Zentrale
Frage bei der Rentenberechnung ist daher:
Wieviele Jahre war ich versicherungspflichtig beschäftigt und
wieviele rentenrechtliche Zeiten können angerechnet werden?
Die Beitragshöhe der Rente unterliegt einer Obergrenze, die
als Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet
wird. Diese Regelung ist für die alten und neuen Bundesländern
unterschiedlich. Die alten Bundesländern haben eine fixierte
Beitragsbemessungsgrenze von z. Z. 5.200,00 €/ Monat, die neuen
Bundesländern aktuell 4.400,00 €/ Monat. Liegt ein Versicherter
über der Bemessungsgrenze muss er nicht mehr in die gesetzliche
Rentenkasse einzahlen.
Ein Versicherter,
der 45 Beitragsjahre abgeleistet hat und dabei durchschnittlich
verdient hat, bekommt zur Zeit ca. 68 Prozent des durchschnittlichen
Jahreseinkommens. Musterberechungen gestalten sich jedoch dahingehend
als schwierig, weil alle Berechnungen von einem bundesdeutschen
Durchschnittseinkommen als Basis ausgehen. Dazu wird von einer
renten-versicherungspflichtigen Arbeitszeit von 45 Jahren ausgegangen.
Dies Zeit wird jedoch kaum noch absolviert, da Frühverrentungen
seitens der Arbeitgeber zur Zeit sehr modern sind. Aufgrund dieses
fallenden Rentenniveaus resultieren weitere Abschläge, die
von der ermittelten Summe abzuziehen sind. Grundsätzlich
kann davon ausgegangen werden, dass folgende Abzüge zu erwarten
sind:
> 50-Jährige
= bis 10 Prozent Abzug
41- bis 50-Jährige = bis 15 Prozent Abzug
30- bis 40-Jährige = bis 20 Prozent Abzug
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