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Rentenversicherung Privat
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Rentenhöhe



Die Rentenhöhe

Wie hoch ist die gesetzliche Rente tatsächlich?

Wie bereits im Abschnitt Rentenberechnung erläutert hängt die Höhe der staatlichen Rente von Beitragszeiten und der eingebrachten Beitragshöhe ab. Zentrale Frage bei der Rentenberechnung ist daher:

Wieviele Jahre war ich versicherungspflichtig beschäftigt und wieviele rentenrechtliche Zeiten können angerechnet werden?

Die Beitragshöhe der Rente unterliegt einer Obergrenze, die als Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet wird. Diese Regelung ist für die alten und neuen Bundesländern unterschiedlich. Die alten Bundesländern haben eine fixierte Beitragsbemessungsgrenze von z. Z. 5.200,00 €/ Monat, die neuen Bundesländern aktuell 4.400,00 €/ Monat. Liegt ein Versicherter über der Bemessungsgrenze muss er nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Ein Versicherter, der 45 Beitragsjahre abgeleistet hat und dabei durchschnittlich verdient hat, bekommt zur Zeit ca. 68 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens. Musterberechungen gestalten sich jedoch dahingehend als schwierig, weil alle Berechnungen von einem bundesdeutschen Durchschnittseinkommen als Basis ausgehen. Dazu wird von einer renten-versicherungspflichtigen Arbeitszeit von 45 Jahren ausgegangen. Dies Zeit wird jedoch kaum noch absolviert, da Frühverrentungen seitens der Arbeitgeber zur Zeit sehr modern sind. Aufgrund dieses fallenden Rentenniveaus resultieren weitere Abschläge, die von der ermittelten Summe abzuziehen sind. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass folgende Abzüge zu erwarten sind:

> 50-Jährige          = bis 10 Prozent Abzug
41- bis 50-Jährige = bis 15 Prozent Abzug
30- bis 40-Jährige = bis 20 Prozent Abzug