Versicherte
und die gesetzliche Rentenversicherung
1. Pflichtversicherte
In der staatlichen Rentenversicherung sind vorwiegend alle Arbeitnehmer
versichert (Angestellte und Arbeiter). Es gibt wenige Ausnahmen,
die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
sind.
2. Arbeitnehmer
Arbeitnehmer und Auszubildende (bis auf wenige Ausnahmen) sind
in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierzu
zählen auch Erziehungsberechtigtein den ersten drei Jahren
nach der Geburt des Kindes und für Behinderte, die in anerkannten
Werkstätten tätig sind und letzlich für Wehr- und
Zivildienstleistende. Seitens des Arbeitgebers besteht die Pflicht
der Anmeldung beim Rentenversicherungsträger. Nach der Anmeldung
in der GKV erhalten diese den Sozialversicherungsausweis. Die
Beiträge zur GKV werden monatlich (aktuell 19,5 %) vom Bruttogehalt
einbehalten, das Aufkommen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zu je 50%. Die Rentenversicherungsbeiträge werden von Krankenkassen
(sog. Einzugsstellen) einbehalten, an die der Arbeitgeber den
Monatsbeitrag weiterleitet.
3.Wer ist nicht pflichtversichert?
Folgende Gruppen fallen aus der gesetzlichen Versicherungspflicht
heraus:
Beamte, Richter, Berufs- oder Zeitsoldaten, Mitglieder geistlicher
Genossenschaften,
geringfügig Beschäftigte oder Altersrentner.
Azubis
und Studenten und die gesetzliche Rentenversicherung