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Rentenversicherung Privat
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Versicherte und die gesetzliche Rentenversicherung


1. Pflichtversicherte
In der staatlichen Rentenversicherung sind vorwiegend alle Arbeitnehmer versichert (Angestellte und Arbeiter). Es gibt wenige Ausnahmen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

2. Arbeitnehmer
Arbeitnehmer und Auszubildende (bis auf wenige Ausnahmen) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierzu zählen auch Erziehungsberechtigtein den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes und für Behinderte, die in anerkannten Werkstätten tätig sind und letzlich für Wehr- und Zivildienstleistende. Seitens des Arbeitgebers besteht die Pflicht der Anmeldung beim Rentenversicherungsträger. Nach der Anmeldung in der GKV erhalten diese den Sozialversicherungsausweis. Die Beiträge zur GKV werden monatlich (aktuell 19,5 %) vom Bruttogehalt einbehalten, das Aufkommen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50%. Die Rentenversicherungsbeiträge werden von Krankenkassen (sog. Einzugsstellen) einbehalten, an die der Arbeitgeber den Monatsbeitrag weiterleitet.


3.Wer ist nicht pflichtversichert?
Folgende Gruppen fallen aus der gesetzlichen Versicherungspflicht heraus:

Beamte, Richter, Berufs- oder Zeitsoldaten, Mitglieder geistlicher Genossenschaften,
geringfügig Beschäftigte oder Altersrentner.

Azubis und Studenten und die gesetzliche Rentenversicherung