Die Altersgrenze bezeichnet die Vollendung eines festgelegten Lebensjahres.
Dies ist die Voraussetzung für den Rentenanspruch. Die Regelaltersgrenze
liegt derzeitig beim 65. Lebensjahr, wird jedoch auf 67 Jahre hochgesetzt
(Stand 2006). Altersrenten können mit dem 60. oder 63. Lebensjahr
vorzeitig bezogen werden. Jedoch auch diese Altersgrenzen werden
dann stufenweise auf die fixierte Grenze von 65 Jahren angehoben.
Hier ist auch die vorzeitige Inanspruchnahme mit Rentenabschlägen
möglich.