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Die Altersgrenze



Die Altersgrenze


Die Altersgrenze bezeichnet die Vollendung eines festgelegten Lebensjahres. Dies ist die Voraussetzung für den Rentenanspruch. Die Regelaltersgrenze liegt derzeitig beim 65. Lebensjahr, wird jedoch auf 67 Jahre hochgesetzt (Stand 2006). Altersrenten können mit dem 60. oder 63. Lebensjahr vorzeitig bezogen werden. Jedoch auch diese Altersgrenzen werden dann stufenweise auf die fixierte Grenze von 65 Jahren angehoben. Hier ist auch die vorzeitige Inanspruchnahme mit Rentenabschlägen möglich.