Für die meisten Rentenversicherungspflichtigen
ist das wichtigste Einkommen im Alter die Altersrente. Diese hat
eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste,
die durch die altersbedingte Aufgabe einer rentenversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen.
Der Anspruch für eine Altersrente liegt z. Zt. grundsätzlich
bei 65 Jahren. Unter bestimmten persönlichen oder versicherungsrechtlichen
Voraussetzung kann man auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres
in Rente gehen. Es kommt dann jedoch häufig zu einer prozentualen
Kürzung der Rente.
Renten wegen Alters werden geleistet als
- Regelaltersrente,
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
- Altersrente für Frauen.