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Voraussetzungen für eine Altersrente



Voraussetzungen für eine Altersrente


Es müssen generell drei Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf eine Altersrente (§34 Abs. 1 SGB VI) gegeben ist:

- persönliche Voraussetzungen für eine Altersrente (z.B. Vollendung eines bestimmten Lebensalters)
- besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z.B. eine gewisse Anzahl von Pflichtbeiträgen in einem bestimmten Zeitraum)
- Erfüllung einer Wartezeit

Aufgabe einer Beschäftigung bei vorzeitiger Altersrente
Um vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Altersrente zu erhalten, muss eine Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit aufgegeben werden. Wenn die Beschäftigung nicht aufgegeben werden, kann es dazu führen, durch den Hinzuverdienst die Rente nur als Teilrente gezahlt oder versagt wird.

Verschiebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenzen für die Altersrente

- für Frauen, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und für langjährig Versicherte werden stufenweise auf das 65. Lebensjahr,
- für schwerbehinderte Menschen wird stufenweise auf das 63. Lebensjahr
heraufgesetzt.

Bei einer Rentenminderung kann vor Vollendung des 65. bzw. 63. Lebensjahres die jeweilige Es gibt je nach Rentenart eine unterschiedlich Vertrauensschutzregelung. Dies bedeutet das u. U. gar nicht oder langsamer die Altersgrenze angehoben wird wird, wenn diese erfüllt sind. Durch eine Ausgleichszahlung ist es möglich das die Rentenminderung ganz oder teilweise werden kann.

Die Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte, ab
der eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist, wird für nach dem 31.12.1947 geborene stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt.