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Rentenversicherung Privat
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Die Anwartschaft auf Rente



Die Anwartschaft
auf Rente

Anwartschaften sind - z.B. durch Beitragszahlung - erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Anspruch werden.
Es muss eine gewisse Anwartschaft bestehen, weil nur dann die Rente gezahlt werden kann. Eine Anwartschaft auf Regelaltersrente mit 65 Jahren hat nur derjenige erworben, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat. Diese Leistung erhält man erst ab dem 65. Lebensjahr und wenn die Regelaltersrente beantragt ist..
Anwartschaftserhaltungszeiten
Freiwillige Versicherte die vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben und seither jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt istkönnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann erhalten.

Hierzu zählen:

- Beitragszeiten
- Anrechnungszeiten
- Berücksichtigungszeiten
- frühere Rentenbezugszeiten wegen Erwerbsminderung
- Zeiten gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Bundesländern vor 1992