Anwartschaften sind - z.B.
durch Beitragszahlung - erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung
zum Anspruch werden.
Es muss eine gewisse Anwartschaft bestehen, weil nur dann die Rente
gezahlt werden kann. Eine Anwartschaft auf Regelaltersrente mit
65 Jahren hat nur derjenige erworben, der bereits für 60 Monate
Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat. Diese Leistung
erhält man erst ab dem 65. Lebensjahr und wenn die Regelaltersrente
beantragt ist..
Anwartschaftserhaltungszeiten
Freiwillige Versicherte die vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit
erfüllt haben und seither jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten
belegt istkönnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
nur dann erhalten.
Hierzu zählen:
- Beitragszeiten
- Anrechnungszeiten
- Berücksichtigungszeiten
- frühere Rentenbezugszeiten wegen Erwerbsminderung
- Zeiten gewöhnlichen Aufenthalts in den neuen Bundesländern
vor 1992