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Rentenversicherung Privat
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Bedarfsorientierte Grundsicherung

Personen, die

- das 65. Lebensjahr vollendet haben (auch vor 1938 Geborene) oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

haben seit 2003 einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Neben den Ansprüchen auf dauerhafte Leistungen der Sozialversicherung soll sie auch evtl. den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen.
Ausführliche Hinweise zur bedarfsorientierten Grundsicherung finden Sie hier.