- das 65. Lebensjahr vollendet haben (auch vor 1938 Geborene) oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen
dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
haben seit 2003 einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung.
Neben den Ansprüchen auf dauerhafte Leistungen der Sozialversicherung
soll sie auch evtl. den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt
sicherstellen.
Ausführliche Hinweise zur bedarfsorientierten Grundsicherung
finden Sie hier.