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Rentenversicherung Privat
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Beitragsberechnung und Beitragsbemessungsgrundlage

Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die Beitragsbemessungs-grunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag. Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen. D.h. bei Arbeitern und Angestellten das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt und die versicherungspflichtigen Selbständigen das Arbeitseinkommen die Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage für freiwillige Versicherte ist ein frei zu wählender Wert zwischen 400,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze.
Für sonstige Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrundlage im § 166 SGB VI geregelt.