Beitragsberechnung
und Beitragsbemessungsgrundlage
Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die
Beitragsbemessungs-grunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert.
Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag. Für Versicherungspflichtige
sind die beitragspflichtigen Einnahmen. D.h. bei Arbeitern und Angestellten
das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt und die versicherungspflichtigen
Selbständigen das Arbeitseinkommen die Bemessungsgrundlage.
Die Bemessungsgrundlage für freiwillige Versicherte ist ein
frei zu wählender Wert zwischen 400,00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze.
Für sonstige Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrundlage
im § 166 SGB VI geregelt.