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Der Deckungsstock - was ist das?

Um die Verpflichtungen aus laufenden Verträgen jederzeit erbringen zu können, muss der Versicherer die Sparbeiträge der Versicherten mit entsprechend stabilen Renditeerwartungen anlegen. Die vorhandenen Mittel, die in verschiedenen Anlagewerten vorhanden sind, bezeichnet man als Deckungsstock. Durch das Versicherungsaufsichtsgesetz gelten folgende Anlagegrundsätze, die zu beachten sind. Den Grundsätzen von Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung ist dabei nachzukommen. Dies wird von einem Treuhänder und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich überwacht. Der Betrag des Deckungsstocks ist ausschliesslich für die Ansprüche der Versicherungsnehmer vorgesehen und ist dem anderer Gläubiger nicht zugänglich.