Um
die Verpflichtungen aus laufenden Verträgen jederzeit erbringen
zu können, muss der Versicherer die Sparbeiträge der Versicherten
mit entsprechend stabilen Renditeerwartungen anlegen. Die vorhandenen
Mittel, die in verschiedenen Anlagewerten vorhanden sind, bezeichnet
man als Deckungsstock. Durch das Versicherungsaufsichtsgesetz gelten
folgende Anlagegrundsätze, die zu beachten sind. Den Grundsätzen
von Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und
Streuung ist dabei nachzukommen. Dies wird von einem Treuhänder
und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jährlich
überwacht. Der Betrag des Deckungsstocks ist ausschliesslich
für die Ansprüche der Versicherungsnehmer vorgesehen und
ist dem anderer Gläubiger nicht zugänglich.