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Die Doppelversicherung
- ein Problem?

Die Doppelversicherung ist dann gegeben, wenn bei bei mehreren Versicherern ein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht. Dieser unberechtigte "Doppelanspruch" kann zu einer überproportionalen Tarifleistung der Krankenversicherer fürhen und somit den Vermögensschaden übersteigen. Um dieses auszuschliessen, ist der Versicherer vom Bestehen eines zweiten Versicherungsvertrages zur korrekten Abwicklung entstehender Versicherungsfälle unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies ergibt sich auch nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, § 9 Abs.4 MB/KK). Hat der Versicherte vorsätzlich eine Doppelversicherung herbeigeführt und sich auf diesem Wege einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, so der in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig (§ 59 Abs.3). Sind diese Gegebenheiten erfüllt, kann es zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.