Das
" Drei Säulensystem "
Das
Drei-Säulen-System kommt ursprünglich aus der Sozialpolitik
und ist eine Grundvorstellung. Hiernach soll die Altersversorgung
und die Hinterbliebenenversorgung auf drei Bausteinen ruhen.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung
Hier beruht die Vorsorge auf Einzahlungen von Pflichtbeiträgen
in die GKV im gesamten Erwerbsleben. Hierin enthalten sind Gesetzliche
Rente, Alterssicherung der Landwirte, Berufsständische Versorgung
sowie die Beamtenversorgung
2. Betriebliche Altersversorgung
Dies ist die vom Arbeitgeber bezuschusste erwerbsbasierte Alterssicherung.
Hierzu zählen die betriebliche Altersvorsorge als auch die
Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts.
3. Private Vorsorge
Der eigenverantwortliche Teil ist die dritte Säule und versteht
darunter die Ansparung von Eigenkapital. Unterschiedliche Sparformen
können hier eingesetzt werden, wie z.B. Aktienfondssparpläne,
Riester-Rente, Lebensversicherung oder auch Immobilienbesitz.