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Die Eckrente

Der Begriff " Eckrente " bezeichnet die Altersrente, die nach Vollendung des 65 (neu bald 67.) Lebensjahrs erhält. Hierbei wurden 45 (47) Beitragsjahre zurückgelegt, die im Duschschnitt dem Entgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt. Die Eckrente wird als Richtgröße verwendet, wenn die Grundversorgung durch die GRV beurteilt werden soll.