Der
Begriff " Eckrente " bezeichnet die Altersrente, die nach
Vollendung des 65 (neu bald 67.) Lebensjahrs erhält. Hierbei
wurden 45 (47) Beitragsjahre zurückgelegt, die im Duschschnitt
dem Entgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung
darstellt. Die Eckrente wird als Richtgröße verwendet,
wenn die Grundversorgung durch die GRV beurteilt werden soll.