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Die Ersatzzeiten

Personen, die durch die Ableistung von Kriegsdienst (incl. Gefangenschaft, Reichsarbeitsdienst) in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragsverluste zu verzeichnen haben, werden sogenannte Ersatzzeiten als Ausgleich angerechnet. Dies gilt auch für Freiheitsentzug in Zeiten und auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (vom 8.5.1945 - 30.6.1990), die ebenfalls mit Ersatzzeiten ausgeglichen werden. Voraussetzung hierbei ist jedoch eine Rehabilitierung der betroffenen Versicherten.