Diese Art der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung
steht allen frei, die entweder Existenzgründer sind oder aber
selbstständig tätig ist. Zahlen diese trotzdem einen Beitrag
in die GKV ein so werden diese als Freiwillig Versicherte oder versicherungspflichtige
Selbstständige genannt. So haben diese die Möglichkeit
durch die Zahlung freiwilliger Beiträge auch eine gesetzliche
Alterssicherung aufzubauen. Ob diese sinnvoll ist sei dahin gestellt,
aber die Möglichkeit besteht zumindest. Die Höhe des Beitrags
kann dabei variabel gestaltet werden und beginnt bei dem Mindestbeitrag
und reicht bis zum Höchstbeitrag, hier besteht die freie Wahlmöglichkeit.
Die Zahlung wird direkt an den Rentenversicherungsträger durch
Kontoabbuchung, mit Dauerauftrag oder auch durch eine Einzelüberweisung
realisiert. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit Rentenfehlzeiten
durch Nachzahlungen auszugleichen. Dies ist in solchen Fällen
vielleicht sinnvoll in denen über eine kurze zeit eine Selbstständigkeit
ausgeübt wurde, die jedoch nicht erfolgreich verlief. Für
den Zeitraum in dem nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt wurde kann dann eine Rentenbeitragsnachzahlung durchgeführt
werden. Diese muss jedoch nicht immer lohnend bezüglich der
Rentenhöhe ausfallen. Lassen Sie sich daher hier ausführlich
beraten. Im Regelfall erhöht sich zwar die Rente, der geleistet
Beitrag kann sich jedoch auch nicht positiv auswirken und so könnten
die eingezahlten Beiträge in keinem gerechten Verhältnis
zur Auszahlung stehen.
Dies ist natürlich generell
zu beobachten, da der Demographiefaktor nicht wegzudiskutieren
ist. Dies ist jedoch ein anderes Thema (siehe hierzu Das
Drei Säulen System).
Dass sich beitragsfreie Zeiten,
also solche Zeiten in denen kein Beitrag gezahlt wurde negativ
auswirken können hat folgende Gründe. Diese Zeiten enthalten
einen errechneten Durchschnittswert, der sich aus dem Verhältnis
aller Zahler und dem individuellem Zeitraum ergibt. Zahlt ein
freiwilliger Einzahler in diesem Zeitraum geringe Beiträge
ein bzw. zahlt diese für den Zeitraum nach, so kann sich
der errechnete Durchschnittswert noch weiter verringern. Dieses
Verhältnis verschlechtert sich natürlich umso mehr wenn
den Beitragszahlern ein zunehmender Teil von beitragsfreien Zahlern
entgegensteht. Man stelle sich vor der Mindestbeitrag von jährlich
rund 960 Euro erhöht die Rente am Ende nur um wenige Cent.
Dies kann sich im schlimmsten Fall so darstellen und sollte daher
im voraus prognostiziert und abgewogen werden, bevor in diese
Finanzierungsfalle getreten wird. Erkundigen Sie sich daher vorher
bei dem Rentenversicherungsträger (Landesversicherungsanstalt
(LVA) oder Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA))
und lassen Sie sich umfangreich beraten.