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Rentenversicherung Privat
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  Die freiwillige Renten   Beitragszahlung
 
 




Die freiwillige Renten Beitragszahlung


Diese Art der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung steht allen frei, die entweder Existenzgründer sind oder aber selbstständig tätig ist. Zahlen diese trotzdem einen Beitrag in die GKV ein so werden diese als Freiwillig Versicherte oder versicherungspflichtige Selbstständige genannt. So haben diese die Möglichkeit durch die Zahlung freiwilliger Beiträge auch eine gesetzliche Alterssicherung aufzubauen. Ob diese sinnvoll ist sei dahin gestellt, aber die Möglichkeit besteht zumindest. Die Höhe des Beitrags kann dabei variabel gestaltet werden und beginnt bei dem Mindestbeitrag und reicht bis zum Höchstbeitrag, hier besteht die freie Wahlmöglichkeit.
Die Zahlung wird direkt an den Rentenversicherungsträger durch Kontoabbuchung, mit Dauerauftrag oder auch durch eine Einzelüberweisung realisiert. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit Rentenfehlzeiten durch Nachzahlungen auszugleichen. Dies ist in solchen Fällen vielleicht sinnvoll in denen über eine kurze zeit eine Selbstständigkeit ausgeübt wurde, die jedoch nicht erfolgreich verlief. Für den Zeitraum in dem nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde kann dann eine Rentenbeitragsnachzahlung durchgeführt werden. Diese muss jedoch nicht immer lohnend bezüglich der Rentenhöhe ausfallen. Lassen Sie sich daher hier ausführlich beraten. Im Regelfall erhöht sich zwar die Rente, der geleistet Beitrag kann sich jedoch auch nicht positiv auswirken und so könnten die eingezahlten Beiträge in keinem gerechten Verhältnis zur Auszahlung stehen.

Dies ist natürlich generell zu beobachten, da der Demographiefaktor nicht wegzudiskutieren ist. Dies ist jedoch ein anderes Thema (siehe hierzu Das Drei Säulen System).
Dass sich beitragsfreie Zeiten, also solche Zeiten in denen kein Beitrag gezahlt wurde negativ auswirken können hat folgende Gründe. Diese Zeiten enthalten einen errechneten Durchschnittswert, der sich aus dem Verhältnis aller Zahler und dem individuellem Zeitraum ergibt. Zahlt ein freiwilliger Einzahler in diesem Zeitraum geringe Beiträge ein bzw. zahlt diese für den Zeitraum nach, so kann sich der errechnete Durchschnittswert noch weiter verringern. Dieses Verhältnis verschlechtert sich natürlich umso mehr wenn den Beitragszahlern ein zunehmender Teil von beitragsfreien Zahlern entgegensteht. Man stelle sich vor der Mindestbeitrag von jährlich rund 960 Euro erhöht die Rente am Ende nur um wenige Cent. Dies kann sich im schlimmsten Fall so darstellen und sollte daher im voraus prognostiziert und abgewogen werden, bevor in diese Finanzierungsfalle getreten wird. Erkundigen Sie sich daher vorher bei dem Rentenversicherungsträger (Landesversicherungsanstalt (LVA) oder Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)) und lassen Sie sich umfangreich beraten.