Hinterbliebenenrenten werden als Witwen- bzw. Witwerrenten und Waisenrenten
geleistet und aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Neben
der Rente erzielte Einkünfte des Hinterbliebenen wirken sich
im Rahmen der Einkommensanrechnung rentenmindernd aus.
Zum 01.01.2002 wurde das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögensergänzungs-Gesetz
neu geordnet. Für Ehepaare, die vor dem 01.01.2002 geheiratet
haben und der ältere Partner an diesem Tag mindestens 40 Jahre
alt war, gilt das bisherige Recht verändert weiter.