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Die Hinterbliebenenrenten


Hinterbliebenenrenten werden als Witwen- bzw. Witwerrenten und Waisenrenten geleistet und aus der Versicherung des Verstorbenen berechnet. Neben der Rente erzielte Einkünfte des Hinterbliebenen wirken sich im Rahmen der Einkommensanrechnung rentenmindernd aus.
Zum 01.01.2002 wurde das Hinterbliebenenrecht durch das Altersvermögensergänzungs-Gesetz neu geordnet. Für Ehepaare, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und der ältere Partner an diesem Tag mindestens 40 Jahre alt war, gilt das bisherige Recht verändert weiter.