Hinzuverdienstgrenzen sind bei vorzeigen Altersrenten und Rentenwegen
verminderter Erwerbsfähigkeit zu beachten. Werden diese überschritten,
wird die Rente nur als Teilrente bzw. Anteilsrente gezahlt.
Im Rahmen der Einkommensanrechnung wirkt sich ein Hinzuverdienst
bei Hinterbliebenenrenten und Erziehungsrenten aus.