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Rentenversicherung Privat
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Der Höchstbeitrag


Beiträge zur Rentenversicherung sind nur bis zu einem Höchstwert möglich. Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsverdienst zu zahlen ist.
Für Pflichtbeiträge in den neuen Bundesländer gilt ein niedrigerer Wert als in den alten Bundesländern. Für freiwillige Beiträge gilt bundeseinheitlich ein Höchstbeitrag, da diese auch in den neuen Bundesländern nach "Westniveau" gezahlt werden.