Beiträge zur Rentenversicherung sind nur bis zu einem Höchstwert
möglich. Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen
der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsverdienst zu
zahlen ist.
Für Pflichtbeiträge in den neuen Bundesländer gilt
ein niedrigerer Wert als in den alten Bundesländern. Für
freiwillige Beiträge gilt bundeseinheitlich ein Höchstbeitrag,
da diese auch in den neuen Bundesländern nach "Westniveau"
gezahlt werden.