Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen konnten bis zum
31.12.1997 zusätzliche Beiträge (Höheversicherungsbeiträge)
gezahlt werden. Aus diesen Beiträgen wird bei der späteren
Rente ein statischer Steigerungsbetrag errechnet und neben der Rente
als Zusatzleistung gezahlt. Die Höhe des Steigerungsbeitrages
ist abhängig von dem Alter bei Zahlung der Höheversicherungsbeiträge
und deren Höhe. Die Zusatzleistung unterliegt nich den jährlichen
Rentenanpassungen!