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Höherversicherung


Neben Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen konnten bis zum 31.12.1997 zusätzliche Beiträge (Höheversicherungsbeiträge) gezahlt werden. Aus diesen Beiträgen wird bei der späteren Rente ein statischer Steigerungsbetrag errechnet und neben der Rente als Zusatzleistung gezahlt. Die Höhe des Steigerungsbeitrages ist abhängig von dem Alter bei Zahlung der Höheversicherungsbeiträge und deren Höhe. Die Zusatzleistung unterliegt nich den jährlichen Rentenanpassungen!