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Intelligenzrente


Ein in der früheren DDR üblicher Ausdruck für Renten aus bestimmten Zusatzversorgungssystemen. Diese Rente wurde in der DDR nur einem erlesenen Kreis der Gesellschaft, hier der technischen Intelligenz (Bsp. Ingenieure), zugestanden. Die Rente, die heute zu einer Rentenerhöhung von von bis zu 350 Euro führt, war in der DDR eine beitragsfrei gewährte Zusatzrente. Für die heutige Rentenberechtigung war der Stichtag entscheidend, dies war der 30. Juni 1990. War der Beschäftigte an diesem Tag in einem DDR-Betrieb beschäftigt wird die Zusatzrente auch heute wirksam, in anderen Fällen wird der Anspruch von der BfA oftmals zurückgewiesen.