Ein in der früheren DDR üblicher Ausdruck für Renten
aus bestimmten Zusatzversorgungssystemen. Diese Rente wurde in der
DDR nur einem erlesenen Kreis der Gesellschaft, hier der technischen
Intelligenz (Bsp. Ingenieure), zugestanden. Die Rente, die heute
zu einer Rentenerhöhung von von bis zu 350 Euro führt,
war in der DDR eine beitragsfrei gewährte Zusatzrente. Für
die heutige Rentenberechtigung war der Stichtag entscheidend, dies
war der 30. Juni 1990. War der Beschäftigte an diesem Tag in
einem DDR-Betrieb beschäftigt wird die Zusatzrente auch heute
wirksam, in anderen Fällen wird der Anspruch von der BfA oftmals
zurückgewiesen.