Nach dem Recht der ehemaligen DDR erhielten die Versicherungen Invalidenrente,
die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen
erfüllt hatten. Invalidenrenten, die bis 1991 gezahlt wurden
sind im Anfang 1992 umgewertet worden und werden seitdem als oder
Invalidenrente erhielten nach dem Recht der ehemaligen DDR die Versicherten,
die invalide waren und bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen
erfüllt hatten. Die Ende 1991 gezahlten Invalidenrenten wurden
im Anfang 1992 umgewertet und werden seither als Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten
gezahlt.
Bis Ende 1996 bestand die Möglichkeit, eine Invalidenrente
noch nach den insoweit aufrecht erhaltenen Vorschriften der ehemaligen
DDR zu bekommen.