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Rentenbesteuerung

Werden Renten besteuert?
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist als sonstige Einkünfte (Einkommenssteuerrecht) steuerpflichtig. Die Besteuerung wird jedoch nicht mit dem gesamten Betrag besteuert, hier kommt nur die Höhe des sog. Ertragsanteils als Grundlage in Betracht.

Was ist der Ertragsanteil?
Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der sich aus Bruttorente (vor Abzug der Anteile von Kranken- und Pflegeversicherung) ermittelt. Höhe des Ertragsanteils ist davon abhängig, ob es sich um eine Erwerbsminderungsrente oder eine lebenslängliche Altersrente handelt. Darüber hinaus richtet sich der Anteil immer nach dem Lebensalter des Rentenbeziehers bei Renteneintritt und bleibt für die gesamte Dauer des Bezuges konstant.
Von dem Ertragsanteil können Freibeträge, Sonderausgaben, Werbungskosten abgesetzt werden. Der Restbetrag ist das steuerpflichtige Einkommen.