Rentenbesteuerung
Werden
Renten besteuert?
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist als sonstige
Einkünfte (Einkommenssteuerrecht) steuerpflichtig. Die Besteuerung
wird jedoch nicht mit dem gesamten Betrag besteuert, hier kommt
nur die Höhe des sog. Ertragsanteils als Grundlage in Betracht.
Was
ist der Ertragsanteil?
Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der sich aus Bruttorente
(vor Abzug der Anteile von Kranken- und Pflegeversicherung) ermittelt.
Höhe des Ertragsanteils ist davon abhängig, ob es sich
um eine Erwerbsminderungsrente oder eine lebenslängliche
Altersrente handelt. Darüber hinaus richtet sich der Anteil
immer nach dem Lebensalter des Rentenbeziehers bei Renteneintritt
und bleibt für die gesamte Dauer des Bezuges konstant.
Von dem Ertragsanteil können Freibeträge, Sonderausgaben,
Werbungskosten abgesetzt werden. Der Restbetrag ist das steuerpflichtige
Einkommen.