Die wesentlichen Inhalte
der ärztlichen Versorgung werden durch fixierte Verträge
zwischen Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.
In diesem Rahmen zählen beispielsweise Bundesmantelverträge
und Vereinbarungen dazu. Immer wieder kommt es jedoch zu aufgrund
von Interessengegensätzen zu keiner Vertragseinigung. In solch
einem Fall kann durch Antrag von einer Vertragspartei ein Schiedsverfahren
eingeleitet werden. Dies hat den Zweck der Vermeidung eines vertragslosen
Zustandes und in einem aussergerichtlichen Verfahren einen zeitsparenden
und flexibleren Interessenausgleich zu erreichen. Schiedsämter
haben die Freiheiten gesamte Vertragsinhalte festsetzen zu können.
Sie haben die Befugnisse der Vertragsparteien und unterstehen der
Aufsicht der Länder, des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale Sicherung.