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Rentenversicherung Privat
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>Überversorgung


Der Begriff Überversorgung kommt aus dem (zahn)-ärztlichen Bereich der Bedarfsplanung. Hiernach liegt eine Überversorgung, wenn der allgemeine "bedarfsgerechte Versorgungsgrad" um 10% überschritten wurde. Der "bedarfsgerechte Versorgungsgrad" wiederum definiert sich durch das Verhältnis von Arzt zu Einwohner. Tritt dieser Fall ein, werden seitens des betroffenen Planungsbereichs Zulassungsbeschränkungen erlassen. Hiermit wird der Anstieg der Arztzahlen verhindert.