Der Begriff Überversorgung
kommt aus dem (zahn)-ärztlichen Bereich der Bedarfsplanung.
Hiernach liegt eine Überversorgung, wenn der allgemeine "bedarfsgerechte
Versorgungsgrad" um 10% überschritten wurde. Der "bedarfsgerechte
Versorgungsgrad" wiederum definiert sich durch das Verhältnis
von Arzt zu Einwohner. Tritt dieser Fall ein, werden seitens des
betroffenen Planungsbereichs Zulassungsbeschränkungen erlassen.
Hiermit wird der Anstieg der Arztzahlen verhindert.