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Rentenversicherung Privat
  Vorzeitige
  Inanspruchnahme
 Vorruhestandsregelung    und verkürzter  Renteneintritt
 




Vorzeitige Inanspruchnahme


Altersrenten sollen nach der gesetzlichen Zielsetzung erst ab der Vollendung des 63. bzw. 65. Lebensjahres an beginnen (regulärer Rentenbeginn). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Rente kann sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme für jeden Monat um 0,3% mindern. Die vorzeitige Inanspruchnahme wirkt bei der Rentenminderung auf den gesamten zukünftigen Rentenbezug aus. Das bedeutet, dass die Rente auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres und bei nachfolgenden Hinterbliebenenrenten gekürzt wird.