Altersrenten sollen nach der gesetzlichen Zielsetzung erst ab der
Vollendung des 63. bzw. 65. Lebensjahres an beginnen (regulärer
Rentenbeginn). Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rente
vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Die Rente kann sich bei vorzeitiger
Inanspruchnahme für jeden Monat um 0,3% mindern. Die vorzeitige
Inanspruchnahme wirkt bei der Rentenminderung auf den gesamten zukünftigen
Rentenbezug aus. Das bedeutet, dass die Rente auch nach Vollendung
des 65. Lebensjahres und bei nachfolgenden Hinterbliebenenrenten
gekürzt wird.