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>Wertguthaben


Der Begriff "Wertguthaben" versteht alle erzielten Guthaben aus der vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung. Diese Regelung gilt sowohl für ein Geldguthaben als auch für ein Zeitguthaben. Im Wertguthaben sind alle aufgesparten Arbeitsentgelte und die Arbeitszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu verstehen. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ist eigentlch grundsätzlich an die geleistete Arbeit gebunden. Die aus einer flexiblen Arbeitszeitregelung gebildeten Wertguthaben wird die Fälligkeit der Beiträge jedoch bis zur Freistellungsphase gestundet.