Der Begriff "Wertguthaben" versteht alle erzielten Guthaben
aus der vertraglich vereinbarten flexiblen Arbeitszeitregelung.
Diese Regelung gilt sowohl für ein Geldguthaben als auch für
ein Zeitguthaben. Im Wertguthaben sind alle aufgesparten Arbeitsentgelte
und die Arbeitszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
zu verstehen. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
ist eigentlch grundsätzlich an die geleistete Arbeit gebunden.
Die aus einer flexiblen Arbeitszeitregelung gebildeten Wertguthaben
wird die Fälligkeit der Beiträge jedoch bis zur Freistellungsphase
gestundet.