>Wiederheirat
bzw. Witwen-, und Witwerrentenabfindung
Bei Wiederheirat fällt mit Ablauf des Monats der Eheschließung
die Witwen/Witwerrente weg. Bei der Wiederheirat wird der/die Berechtigte
- einer großen Witwenrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag
der Rente
- einer kleinen Witwenrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen
Befristung zustehenden Beträge
abgefunden. Wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig
erklärt wird, kann eine Witwen/Witwerrente, die wegen Heirat
weggefallen ist, wieder aufleben.(Rente nach dem vorletzten Ehegatten).Diese
Rente entfällt bei einer nochmaligen Heirat endgültig.
Sie kann dann auch nicht mehr wieder aufleben.