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>Wiederheirat bzw. Witwen-, und Witwerrentenabfindung


Bei Wiederheirat fällt mit Ablauf des Monats der Eheschließung die Witwen/Witwerrente weg. Bei der Wiederheirat wird der/die Berechtigte

- einer großen Witwenrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente
- einer kleinen Witwenrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung zustehenden Beträge

abgefunden. Wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird, kann eine Witwen/Witwerrente, die wegen Heirat weggefallen ist, wieder aufleben.(Rente nach dem vorletzten Ehegatten).Diese Rente entfällt bei einer nochmaligen Heirat endgültig. Sie kann dann auch nicht mehr wieder aufleben.