Kommt der Versicherungsnehmer
der Zahlungspflicht des beitrages nicht nach und gerät dadurch
in einen Beitragsrückstand, ist die Versicherung leistungsfrei
und der Versicherungsschutz erlöscht. Der Leistungsentbindung
geht jedoch ein qualifiziertes Mahnverfahren voraus in dem die Versicherungsgesellschaft
dem Versicherten inklusive Fristsetzung darauf hinweist. Werden
die Beträge nicht nachgezahlt, wird auch kein rückwirkender
Leistungsanspruch gewährt.