In der Künstlersozialversicherung sind selbständiger Künstler
und Publizisten pflichtversichert. Künstler ist, wer Musik,
darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Publizist ist, wer als Schriftstelle, Journalist oder in anderer
Weise publizistisch tätig ist. Die Versicherungspflicht erstreckt
sich auf die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten tragen
ihre Beiträge zur Hälfte. Die andere Beitragshälfte
wird mit der Künstlersozialabgabe der sog. Kunstvermarkter
(z.B. Kunsthandel, Verlage, Rundfunk, Fernsehen) und mit einem Bundeszuschuss
finanziert.
Die Künstlersozialversicherung wird über die Künstlersozialkasse
durchgeführt.