.
Rentenversicherung Privat
  Klinik Karte
  Krankenversicherung
   der Rentner
  Kriegsgefangenschaft
  Künstlersozialver-
   sicherung
 






Künstlersozialversicherung


In der Künstlersozialversicherung sind selbständiger Künstler und Publizisten pflichtversichert. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftstelle, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die versicherungspflichtigen Künstler und Publizisten tragen ihre Beiträge zur Hälfte. Die andere Beitragshälfte wird mit der Künstlersozialabgabe der sog. Kunstvermarkter (z.B. Kunsthandel, Verlage, Rundfunk, Fernsehen) und mit einem Bundeszuschuss finanziert.

Die Künstlersozialversicherung wird über die Künstlersozialkasse durchgeführt.