.
Rentenversicherung Privat
  Landwirte
  Leistungsquote
  Lohnabzugsverfahren
  Lohnersatzleistungen
 






Die Alterssicherung der Landwirte



Die Alterssicherung in der Landwirtschaft für Landwirte ist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert, sondern ist einem eigenständigen Sozialversicherungszweig.
Die Träger dieser Alterssicherung sind die Landwirtschaftlichen Alterskassen. Diese wurden bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften eingerichtet.
Für Landwirte werden Leistungen gewährt, die ähnlich zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert sind. Die Alterssicherung der Landwirte ist als Teilsicherung konzipiert und daher sind die Rentenleistungen wie auch der Beitrag durchgehend niedriger als die Renten und Einzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Einzelnen gewährt die Alterssicherung der Landwirte
" Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Witwen- bzw. Witwerrenten, Waisenrenten und Rehabilitationsleistungen.
Darüber hinaus werden Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt sowie Überbrückungshilfe gezahlt. Dies um das Unternehmen im Fall von Krankheit oder auch Tod des Eigentümers weiterführen zu können. Die Beitragsberechnung ist vom Einkommen der Landwirte unabhängig.