Die Alterssicherung in der Landwirtschaft für Landwirte ist
nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung integriert, sondern
ist einem eigenständigen Sozialversicherungszweig.
Die Träger dieser Alterssicherung sind die Landwirtschaftlichen
Alterskassen. Diese wurden bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
eingerichtet.
Für Landwirte werden Leistungen gewährt, die ähnlich
zu denen der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert sind. Die
Alterssicherung der Landwirte ist als Teilsicherung konzipiert und
daher sind die Rentenleistungen wie auch der Beitrag durchgehend
niedriger als die Renten und Einzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Einzelnen gewährt die Alterssicherung der Landwirte
" Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit,
Witwen- bzw. Witwerrenten, Waisenrenten und Rehabilitationsleistungen.
Darüber hinaus werden Betriebs- und Haushaltshilfe gewährt
sowie Überbrückungshilfe gezahlt. Dies um das Unternehmen
im Fall von Krankheit oder auch Tod des Eigentümers weiterführen
zu können. Die Beitragsberechnung ist vom Einkommen der Landwirte
unabhängig.