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Lohnabzugsverfahren



Lohnabzugsverfahren


Den Beitrag bei pflichtversicherten Arbeitnehmern tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zu 50%. Der Arbeitnehmerbeitragsanteil wird vom Lohn oder Gehalt direkt einbehalten und der Arbeitgeber auf der anderen Seite legt seine 50% dazu. Diese beiden Anteile, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in Summe, ergeben den Pflichtbeitrag, der dann von dem Arbeitgeber an die Krankenkasse überwiesen wird. Durch das Lohnabzugverfahren wird dann durch die Krankenkasse als Einzugsstelle der Beitrag für alle Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung weitergeleitet.