
Lohnersatzleistungen
Was sind Lohnersatzleistungen?
Hierunter fallen Krankengeld, Verletztengeld,
Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe. Diese Zeiten, innerhalb dessen diese Art
von Leistungen bezogen werden, sind seit 1992 als sogenannte Pflichtbeitragszeiten
von der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die einzige
Voraussetzung für eine fortführende Pflichtversicherung
ist die Versicherungspflichtigkeit des Leistungsbeziehers im letzten
Jahr vor Beginn der Leistung. War der Leistungsbezieher nicht
versicherungspflichtig kann er sich für die Dauer der Lohnersatzleistung
auf Antrag auch pflichtversichern lassen.