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Lohnersatzleistungen


Was sind Lohnersatzleistungen?

Hierunter fallen Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Diese Zeiten, innerhalb dessen diese Art von Leistungen bezogen werden, sind seit 1992 als sogenannte Pflichtbeitragszeiten von der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Die einzige Voraussetzung für eine fortführende Pflichtversicherung ist die Versicherungspflichtigkeit des Leistungsbeziehers im letzten Jahr vor Beginn der Leistung. War der Leistungsbezieher nicht versicherungspflichtig kann er sich für die Dauer der Lohnersatzleistung auf Antrag auch pflichtversichern lassen.