|

Nettorente
Der aus der Rentenformel errechnete Betrag ist regelmäßig
noch nicht der Betrag, der tatsächlich gezahlt wird.
Wenn die Rente mit anderen Einkünften zusammentrifft, können
sich Nichtleistungsvorschriften noch auf die Rente auswirken. So können
z. B. Hinzuverdienst, Einkommensanrechnung oder das Zusammentreffen
mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung die errechnete
Rente mindern.
Wenn der endgültige Rentenbetrag ermittelt wurde, werden bei
einer Pflichtversicherung in der Kranken-/Pflegeversicherung der Rentner
die entsprechenden Beiträge abgezogen. Ist der Rentner freiwillig
kranken- und pflegeversichert, wird zu der Rente ein Beitragszuschuss
gezahlt.
Steuern werden von der Rente nicht abgezogen. Sollte der sogenannte
Ertragsanteil der Rente über dem Steuerfreibetrag liegen, sind
die anfallenden Steuern direkt vom Rentner an das Finanzamt zu zahlen.
|
| |
|
|