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Die Notsituation
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Sie befinden sich in einer Notsituation?
In solch einer Unglückslage kann es vorkommen dass man und fremde Sachen zerstört oder beschädigt, um eine durch diese Sachen drohende Gefahr von der eigenen Personen oder Fremden abzuwenden. Hierbei handelt die Person nicht widerrechtlich und können nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden. Wurde die abgewendete Gefahr eigenverschuldet, ist die Schadenersatzpflicht jedoch wieder gegeben.