Die
Notsituation - Sie
befinden sich in einer Notsituation?
In solch einer Unglückslage
kann es vorkommen dass man und fremde Sachen zerstört oder
beschädigt, um eine durch diese Sachen drohende Gefahr von
der eigenen Personen oder Fremden abzuwenden. Hierbei handelt die
Person nicht widerrechtlich und können nicht zum Schadenersatz
verpflichtet werden. Wurde die abgewendete Gefahr eigenverschuldet,
ist die Schadenersatzpflicht jedoch wieder gegeben.