Die Positivliste umfaßt eine Auflistung aller verordnungsfähigen
Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
gehen. Eigentliches Ziel dieser Liste sollte eine Qualitätsverbesserung
in der gesetzlichen Arzneimittelversorgung sein. Hier sollte durch
die Zulassungskriterien des Arzneimittelgesetzes eine Nutzenbewertung
eingeführt werden. Jedoch ist die Einführung einer solchen
Liste in mehreren gesetzgeberischen Versuchen gescheitert. Verantwortlich
dafür zeichnen die Krankenkassen und Bundesländer oder
es fand eine Herauslösung dieses Themas durch das GKV-Modernisierungsgesetz
statt. Ein "Abfallprodukt" wurde zumindest im Jahr 2000
installiert, indem die Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das
GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt wurde.