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Positivliste


Die Positivliste umfaßt eine Auflistung aller verordnungsfähigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Eigentliches Ziel dieser Liste sollte eine Qualitätsverbesserung in der gesetzlichen Arzneimittelversorgung sein. Hier sollte durch die Zulassungskriterien des Arzneimittelgesetzes eine Nutzenbewertung eingeführt werden. Jedoch ist die Einführung einer solchen Liste in mehreren gesetzgeberischen Versuchen gescheitert. Verantwortlich dafür zeichnen die Krankenkassen und Bundesländer oder es fand eine Herauslösung dieses Themas durch das GKV-Modernisierungsgesetz statt. Ein "Abfallprodukt" wurde zumindest im Jahr 2000 installiert, indem die Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt wurde.