Private Rentenversicherung
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Private Absicherung der Rentenversicherung

Die private Absicherung der Rentenversicherung kann im Privatbereich durch unterschiedliche Varianten realisiert werden. Hier kann man entweder sukzessiv eine Rente erhalten oder einen Einmalbetrag ausgezahlt bekommen. Zu diesen Möglichkeiten gehören zum einen Sparpläne, die auf Aktienbasis aufgebaut sind. Monat für Monat wird vom Konto des Sparers ein im Rentenversicherungsvertrag festgelegter Betrag abgebucht. Mit diesem Kapitalbetrag wird vom Aktienmarkt durch die Versicherung oder Bank (je nach Vertragspartner) ein gewisser Aktienstock erworben, abhängig vom Kursstand. Kursverluste, die im Leben einer Aktie durchaus normal sind werden durch die lange Anlagedauer (~ 20-25 Jahre) ausgeglichen, zudem ist hier wichtig einen seriösen Anbieter zu wählen. Daher sollten Sie sich bei Stiftung Warentest erkundigen welches Produkt für Sie empfehlenswert ist - ganz individuell. Der monatliche Einzahlungsbetrag wird ab 50€ angeboten, um den Kostenaufwand, der mit der Verwaltung des Fonds zusammenhängt decken zu können. Unseriöse Anbieter haben auch Produkte mit geringerer Ansparung. Jedoch ist zum einen die Auszahlung dann natürlich viel geringer und zum anderen entstehen zur Kostendeckung überwiegend Einmalbeträge, die die Verwaltung der Privaten Absicherung der Rentenversicherung der entsprechenden Person realisiert. So kann der Anleger mitunter ganz schön in die Irre geführt werden und hat zudem kein Produkt, das ihm weiterhilft. Es soll dabei jedoch nicht verschwiegen werden dass diese Rentensparform auch kleine Risiken mit sich bringt. Zum einen verlangt die richtige Auswahl des Produkts Fachwissen, das jedoch durch oben genannte Institution Stiftung Warentest übernommen werden kann. Hier werden auch, gegen gebühr, individuelle Errechnungen vorgenommen (das Geld dafür lohnt sich!). Diese Einrichtung wird sie auch darüber informieren dass Schwankungen innerhalb des Ansparplans der Privaten Absicherung der Rentenversicherung durch Aktienfonds vollkommen normal sind und Ihnen die Angst nehmen. Durchhaltevermögen ist hier angesagt. Dies kann vor allem dadurch realisiert werden dass die Fonds gemischt werden. Eine Mischung kann aus verschiedenen Branchen und Themen weltweit gewählt werden. Um nicht das gesamte zur Verfügung stehende Kapital für feststehende Verpflichtungen aufgeben zu müssen sollte sich im Vorfeld für außerordentliche Vorkommnisse ein kleines Polster zurückgelegt werden. Eine Waschmaschine oder der Trockner kann immer kaputt gehen und eine Auflösung des Sparplans durch solche Widrigkeiten wäre eine fatale Folge. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder schwere Krankheiten hingegen sind nicht absehbar und sind ggf. Gründe die nicht kurzfristig mit finanziellen Mitteln zu überbrücken sind.

Stehen weitere Möglichkeiten für die Rentenversicherung privat bereit?

Neben der Aktienform kann auch die betriebliche Altersvorsorge Standbein für die private Rentenversicherung genutzt werden. Dies wird jedoch nicht von allen Arbeitgebern angeboten, denn nicht jede Firma kann sich eine zusätzliche Rentenversicherung für den Arbeitnehmer leisten. Werden solche Leistungen innerhalb von Arbeitsverhältnissen vom Arbeitgeber zugesagt, so gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Die Art der Ansparung kann dabei durch eine betriebliche Altersvorsorge oder aber durch eine Entgeltumwandlung realisiert werden. Letzteres Möglichkeit ist ein Verzicht vom Bruttolohn und respektive sinkt das Einkommen. Vorteil ist dass weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben anfallen. Die Arbeitgeber haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung. Von Direktversicherung bis Pensionsfonds unterscheiden sich diese vor allem Unterschiede in steuerlicher bzw. arbeitsrechtlicher Sicht aufweisen.
Letztlich sei die gesetzliche Vorsorge erwähnt, die jedem Arbeitgeber (abhängig Beschäftigte) zusteht, der in das System eingezahlt hat. Grundlage dieses Systems ist das in der aktuellen Zeit viel kritisierte Umlageverfahren zur Finanzierung dieser von Rentensozialversicherung. Die Kritik ist durchaus berechtigt, da das vorherrschende Solidaritätsprinzip für den Generationenvertrag aufgrund der demographischen Entwicklung nicht mehr greifen kann. Dies ist daher nicht mehr realisierbar, weil heute nur noch zwei Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren. Im Jahr 2032 ist das Verhältnis bereits 1:1 und Mitte des Jahrhunderts bereits 1:2. Aus diesem Grund ist eine Absenkung der Renten unabdingbar und die erst genannten privaten Absicherungen zwingend erforderlich, um eine gesicherte Rente zu bekommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema: privaterentenversicherung und rentenversicherung-private-absicherung.htm