Private
Absicherung der Rentenversicherung
Die private Absicherung der Rentenversicherung
kann im Privatbereich durch unterschiedliche Varianten realisiert
werden. Hier kann man entweder sukzessiv eine Rente erhalten oder
einen Einmalbetrag ausgezahlt bekommen. Zu diesen Möglichkeiten
gehören zum einen Sparpläne, die auf Aktienbasis aufgebaut
sind. Monat für Monat wird vom Konto des Sparers ein im Rentenversicherungsvertrag
festgelegter Betrag abgebucht. Mit diesem Kapitalbetrag wird vom
Aktienmarkt durch die Versicherung oder Bank (je nach Vertragspartner)
ein gewisser Aktienstock erworben, abhängig vom Kursstand.
Kursverluste, die im Leben einer Aktie durchaus normal sind werden
durch die lange Anlagedauer (~ 20-25 Jahre) ausgeglichen, zudem
ist hier wichtig einen seriösen Anbieter zu wählen.
Daher sollten Sie sich bei Stiftung Warentest erkundigen welches
Produkt für Sie empfehlenswert ist - ganz individuell. Der
monatliche Einzahlungsbetrag wird ab 50€ angeboten, um den
Kostenaufwand, der mit der Verwaltung des Fonds zusammenhängt
decken zu können. Unseriöse Anbieter haben auch Produkte
mit geringerer Ansparung. Jedoch ist zum einen die Auszahlung
dann natürlich viel geringer und zum anderen entstehen zur
Kostendeckung überwiegend Einmalbeträge, die die Verwaltung
der Privaten Absicherung der Rentenversicherung der entsprechenden
Person realisiert. So kann der Anleger mitunter ganz schön
in die Irre geführt werden und hat zudem kein Produkt, das
ihm weiterhilft. Es soll dabei jedoch nicht verschwiegen werden
dass diese Rentensparform auch kleine Risiken mit sich bringt.
Zum einen verlangt die richtige Auswahl des Produkts Fachwissen,
das jedoch durch oben genannte Institution Stiftung Warentest
übernommen werden kann. Hier werden auch, gegen gebühr,
individuelle Errechnungen vorgenommen (das Geld dafür lohnt
sich!). Diese Einrichtung wird sie auch darüber informieren
dass Schwankungen innerhalb des Ansparplans der Privaten Absicherung
der Rentenversicherung durch Aktienfonds vollkommen normal sind
und Ihnen die Angst nehmen. Durchhaltevermögen ist hier angesagt.
Dies kann vor allem dadurch realisiert werden dass die Fonds gemischt
werden. Eine Mischung kann aus verschiedenen Branchen und Themen
weltweit gewählt werden. Um nicht das gesamte zur Verfügung
stehende Kapital für feststehende Verpflichtungen aufgeben
zu müssen sollte sich im Vorfeld für außerordentliche
Vorkommnisse ein kleines Polster zurückgelegt werden. Eine
Waschmaschine oder der Trockner kann immer kaputt gehen und eine
Auflösung des Sparplans durch solche Widrigkeiten wäre
eine fatale Folge. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder schwere
Krankheiten hingegen sind nicht absehbar und sind ggf. Gründe
die nicht kurzfristig mit finanziellen Mitteln zu überbrücken
sind.
Stehen weitere Möglichkeiten
für die Rentenversicherung privat bereit?
Neben der Aktienform kann auch die betriebliche Altersvorsorge
Standbein für die private
Rentenversicherung genutzt werden. Dies wird jedoch
nicht von allen Arbeitgebern angeboten, denn nicht jede Firma
kann sich eine zusätzliche Rentenversicherung für den
Arbeitnehmer leisten. Werden solche Leistungen innerhalb von Arbeitsverhältnissen
vom Arbeitgeber zugesagt, so gelten die Vorschriften des Betriebsrentengesetz
(BetrAVG). Die Art der Ansparung kann dabei durch eine betriebliche
Altersvorsorge oder aber durch eine Entgeltumwandlung realisiert
werden. Letzteres Möglichkeit ist ein Verzicht vom Bruttolohn
und respektive sinkt das Einkommen. Vorteil ist dass weniger Lohnsteuern
und Sozialabgaben anfallen. Die Arbeitgeber haben dabei unterschiedliche
Möglichkeiten zur Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge
zur Verfügung. Von Direktversicherung bis Pensionsfonds unterscheiden
sich diese vor allem Unterschiede in steuerlicher bzw. arbeitsrechtlicher
Sicht aufweisen.
Letztlich sei die gesetzliche Vorsorge erwähnt, die jedem
Arbeitgeber (abhängig Beschäftigte) zusteht, der in
das System eingezahlt hat. Grundlage dieses Systems ist das in
der aktuellen Zeit viel kritisierte Umlageverfahren zur Finanzierung
dieser von Rentensozialversicherung. Die Kritik ist durchaus berechtigt,
da das vorherrschende Solidaritätsprinzip für den Generationenvertrag
aufgrund der demographischen Entwicklung nicht mehr greifen kann.
Dies ist daher nicht mehr realisierbar, weil heute nur noch zwei
Arbeitnehmer einen Rentner finanzieren. Im Jahr 2032 ist das Verhältnis
bereits 1:1 und Mitte des Jahrhunderts bereits 1:2. Aus diesem
Grund ist eine Absenkung der Renten unabdingbar und die erst genannten
privaten Absicherungen zwingend erforderlich, um eine gesicherte
Rente zu bekommen. Weitere
Informationen zu diesem Thema: privaterentenversicherung
und rentenversicherung-private-absicherung.htm