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Prognoseberechnungen


Der prognostizierte Rentenanspruch ändert sich bei evtl. Änderung des Einkommens. Insoweit spiegelt die Renteninformation den aktuellen Stand des Rentenkontos wider.

Unter Berücksichtigung künftiger Anpassungen liegt jedoch ein große Gefahr in der Hochrechnung einer möglichen Regelaltersrente. Der Rentenversicherungsträger stellt zwei Musterrechnungen auf - einmal mit einem jährlichen Anpassungssatz von 1,5% und einmal mit einem von 3,5%.

Dadurch werden nicht selten heute 30-jährigen Versicherten möglich Altersrenten von über 5.000 EUR prognostiziert. Es kann der Eindruck entstehen, dass ein zusätzliche Altersvorsorge bei dieser "Traumrente" gar nicht erforderlich ist. In der Renteninformation wird leider nicht gesagt, dass sich in 35 Jahren auch die Lebenshaltungskosten entsprechend vervielfachen werden.