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Rechtsänderung

Die Berechnung der Renten werden nach dem Recht berechnet, dass zum Rentenbeginn gültig Renten werden nach dem Recht berechnet, dass zum Rentenbeginn gültig ist.
Bestand Anspruch auf eine Rente vor dem Zeitpunkt einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften, besteht kein Anspruch auf Neufeststellung der Rente aufgrund der Rechtsänderung. Soll sich die Rechtsänderung auch für Bestandsrenten auswirken, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift.