
Rechtsänderung
Die
Berechnung der Renten werden nach dem Recht berechnet, dass zum
Rentenbeginn gültig Renten werden nach dem Recht berechnet,
dass zum Rentenbeginn gültig ist.
Bestand Anspruch auf eine Rente vor dem Zeitpunkt einer Änderung
rentenrechtlicher Vorschriften, besteht kein Anspruch auf Neufeststellung
der Rente aufgrund der Rechtsänderung. Soll sich die Rechtsänderung
auch für Bestandsrenten auswirken, bedarf es hierzu einer
ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift.