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Rechtsbehelf - Rechtsmittel

Um einen von einer Behörde erhaltenen Bescheid objektiv überprüfen zulassen gibt es die Möglichkeit der Rechtsmittel. In der gesetzliche Rentenversicherung sind die gebräuchlichsten Rechtsmittel als Rechtsbehelf:

 — der Widerspruch, über den die Widerspruchsstelle beim Rentenversicherungsträger entscheidet,
 — die Klage beim Sozialgericht
 — die Berufung beim Landessozialgericht und
 — die Revision beim Bundessozialgericht

Widerspruch. Klage und Berufung sind kostenfrei. Jeder durch einen Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts vor dem Anwaltszwang besteht. Gegen den bescheid eines Rentenversicherungsträger ist es auch möglich Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Allerdings ist hierfür die Voraussetzung, dass alle anderen Rechtsinstanzen ausgeschöpft wurden.