
Rechtsbehelf
- Rechtsmittel
Um
einen von einer Behörde erhaltenen Bescheid objektiv überprüfen
zulassen gibt es die Möglichkeit der Rechtsmittel. In der
gesetzliche Rentenversicherung sind die gebräuchlichsten
Rechtsmittel als Rechtsbehelf:
der Widerspruch, über den die Widerspruchsstelle
beim Rentenversicherungsträger entscheidet,
die
Klage beim Sozialgericht
die
Berufung beim Landessozialgericht und
die
Revision beim Bundessozialgericht
Widerspruch. Klage und Berufung sind kostenfrei. Jeder durch einen
Bescheid Belastete kann sich selbst vertreten mit Ausnahme des
Bundesverfassungsgerichts vor dem Anwaltszwang besteht. Gegen
den bescheid eines Rentenversicherungsträger ist es auch
möglich Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
zu erheben. Allerdings ist hierfür die Voraussetzung, dass
alle anderen Rechtsinstanzen ausgeschöpft wurden.