
Rechtskraft
Der
Bescheid für die Beteiligten wird nach Ablauf der in einem
Bescheid genannten Frist bindend (bzw. rechtskräftig). Das
heißt, dass nur unter ganz bestimmten erschwerten Bedingungen
nach Eintritt der Rechtskraft der Inhalt bzw. die Folgen des Bescheides
geändert werden können. Dies ist dann der Fall, wenn
z.B. der Bescheid offensichtlich falsch ist oder der Berechtigte
neue Unterlagen vorlegt, die eine andere rechtliche Beurteilung
ermöglich.