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Rechtskraft

Der Bescheid für die Beteiligten wird nach Ablauf der in einem Bescheid genannten Frist bindend (bzw. rechtskräftig). Das heißt, dass nur unter ganz bestimmten erschwerten Bedingungen nach Eintritt der Rechtskraft der Inhalt bzw. die Folgen des Bescheides geändert werden können. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. der Bescheid offensichtlich falsch ist oder der Berechtigte neue Unterlagen vorlegt, die eine andere rechtliche Beurteilung ermöglich.