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Regelaltersrente



Regelaltersrente

Versicherte , die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Regelaltersrente, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Eine Beschäftigung kann ohne Beschränkung ausgeübt werden.
Wer nach Vollendung des 65. Lebensjahres seine Regelaltersrente nicht in Anspruch nimmt, erhält einen höheren Zugangsfaktor und dadurch eine höhere Rente. Der Zuschlag beträgt pro Jahr des hinausgeschobenen Rentenbeginns 6% der Rente. Regelaltersrente erhalten Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Eine Beschäftigung kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Wer seine Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nimmt, erhält einen höheren Zugangsfaktor und damit eine höhere Rente. Dieser Zuschlag beträgt pro Jahr des hinausgeschobenen Rentenbeginns 6 % der Rente.


Beispiel:
Betrag der Altersrente: 800 EUR.
Die Regelaltersrente wird erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres beantragt. Weil die Rente für zwei Jahre nicht in Anspruch für genommen wurde erhöht sie sich um 12%. Sie beträgt daher 800 EUR + 12% = 896 EUR. Für zwei Jahre nicht bezogene Altersrente stehen dem Zuschlag von 96 EURO jedoch 19.200 EURO gegenüber. Für einen finanziellen Ausgleich wären 200 Monate an Rentenbezug erforderlich. Ein Hinausschieben der Rentenzahlung zugunsten des Zuschlags ist nicht sinnvoll, da erst ab dem 82. Lebensjahr mit einer Rendite gerechnet werden kann.
Wer keinen Rentenanspruch erworben hat und das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen.