
Regelaltersrente
Versicherte
, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Regelaltersrente,
wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Eine Beschäftigung
kann ohne Beschränkung ausgeübt werden.
Wer nach Vollendung des 65. Lebensjahres seine Regelaltersrente
nicht in Anspruch nimmt, erhält einen höheren Zugangsfaktor
und dadurch eine höhere Rente. Der Zuschlag beträgt
pro Jahr des hinausgeschobenen Rentenbeginns 6% der Rente. Regelaltersrente
erhalten Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
wenn sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Eine Beschäftigung
kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Wer seine
Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Vollendung
des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nimmt, erhält einen
höheren Zugangsfaktor und damit eine höhere Rente. Dieser
Zuschlag beträgt pro Jahr des hinausgeschobenen Rentenbeginns
6 % der Rente.
Beispiel:
Betrag der Altersrente: 800 EUR.
Die Regelaltersrente wird erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres
beantragt. Weil die Rente für zwei Jahre nicht in Anspruch
für genommen wurde erhöht sie sich um 12%. Sie beträgt
daher 800 EUR + 12% = 896 EUR. Für zwei Jahre nicht bezogene
Altersrente stehen dem Zuschlag von 96 EURO jedoch 19.200 EURO
gegenüber. Für einen finanziellen Ausgleich wären
200 Monate an Rentenbezug erforderlich. Ein Hinausschieben der
Rentenzahlung zugunsten des Zuschlags ist nicht sinnvoll, da erst
ab dem 82. Lebensjahr mit einer Rendite gerechnet werden kann.
Wer keinen Rentenanspruch erworben hat und das 65. Lebensjahr
vollendet hat, kann sich die eingezahlten Beiträge erstatten
lassen.