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Rentenanpassung



Rentenanpassung

Immer jährlich zum 1. Juli werden die Renten aller Versicherten der veränderten Einkommensentwicklung angepasst. Die Rente wird dann mit dem gültigen (neueren) aktuellen Rentenwert neu berechnet.

Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung des vorausgegangenen Kalenderjahres. Gleichzeitig werden auch Veränderungen beim Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem wird ein ansteigender Altersvorsorgeanteil bis zum Jahre 2009 die Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch niedriger ausfallen lassen. Ein zusätzlicher Faktor wird in die Rentenberechnung der Rentenanpassung ab dem Jahre 2010 eingeführt, der dafür sorgt, dass die Rentenanpassungen dann etwas niedriger ausfallen und so bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau auf 67% sinkt.

Bis zum Erreichen eines einheitlichen Rentenniveaus in den alten und neuen Bundesländer erfolgt die Anpassung der Renten nach unterschiedlichen Sätzen.