Immer jährlich zum 1. Juli werden die Renten aller Versicherten
der veränderten Einkommensentwicklung angepasst. Die Rente
wird dann mit dem gültigen (neueren) aktuellen Rentenwert neu
berechnet.
Die Höhe der Rentenanpassung richtet sich nach der Lohnentwicklung
des vorausgegangenen Kalenderjahres. Gleichzeitig werden auch Veränderungen
beim Beitragssatz der Rentenversicherung berücksichtigt. Außerdem
wird ein ansteigender Altersvorsorgeanteil bis zum Jahre 2009 die
Rentenanpassung mitbestimmen und sie dadurch niedriger ausfallen
lassen. Ein zusätzlicher Faktor wird in die Rentenberechnung
der Rentenanpassung ab dem Jahre 2010 eingeführt, der dafür
sorgt, dass die Rentenanpassungen dann etwas niedriger ausfallen
und so bis zum Jahre 2030 das Rentenniveau auf 67% sinkt.
Bis zum Erreichen eines einheitlichen Rentenniveaus in den alten
und neuen Bundesländer erfolgt die Anpassung der Renten nach
unterschiedlichen Sätzen.