
Der
Inhalt einer Rentenberatung
Eine Rentenberatung macht in der heutigen Zeit ohne Frage
Sinn, denn es gibt vielfältige Hürden bis die Freizeit
ohne die bisherige Tätigkeit wirklich angetreten werden kann.
Rentenberater sind offiziell vom Gericht zugelassen und daher unabhängig
für Ihre Klienten tätig und müssen sich an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz halten. Das Aufgabengebiet
ist sehr umfangreich und beschäftigt sich unter anderem mit
wichtigen folgenden Fragen und Tätigkeitsfeldern. Dabei handelt
es sich entweder um eine Unterstützungen des Mandanten oder
um eine Vertretungen desselben.
- Durchsetzung von Renten
- Widerspruchsverfahren zum Rentenbescheid
- Kontenklärung und Rentenanträge
- Rentenrechtlichen Zeiten geltend machen
- Freiwillige Beitragszahlung
- Versorgungsangelegenheiten (mit öffentlich/-rechtlichen
Charakter)
- Betriebsrentenangelegenheiten
- Vorruhestandsregelungen
- Begutachtung und Beratung bei Sozialplänen
- Angelegenheiten bei Renten von Schwerbehinderten
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Individuellen Altersvorsorge (Beratung, Ausarbeitung)
Des Weiteren sind die Rentenberatungen
bei Privatpersonen beratend und helfend im Einsatz. Der Personenkreis
der Privatpersonen umfasst dabei Arbeitnehmer/ -innen, Hausfrauen,
Selbständige und viele weitere.
Ebenso sind sie für Informationsbedürfnisse von Firmen
tätig und treten auch hier in der Beratungs- und Unterstützungsform
gerne ein. Vorwiegende Themen sind hier vor allem die gesetzliche
Rentenversicherung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen bedingt
durch Aufhebungsverträge und das allzeit brisante Altersteilzeitarbeitthema.
Zum Kreis der Kunden zählen hier Firmen (wie erwähnt),
Personalabteilungen, Führungskräfte und weitere.