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Rentenversicherung Privat
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Inhalt einer Rentenberatung



Der Inhalt einer Rentenberatung


Eine Rentenberatung macht in der heutigen Zeit ohne Frage Sinn, denn es gibt vielfältige Hürden bis die Freizeit ohne die bisherige Tätigkeit wirklich angetreten werden kann.
Rentenberater sind offiziell vom Gericht zugelassen und daher unabhängig für Ihre Klienten tätig und müssen sich an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz halten. Das Aufgabengebiet ist sehr umfangreich und beschäftigt sich unter anderem mit wichtigen folgenden Fragen und Tätigkeitsfeldern. Dabei handelt es sich entweder um eine Unterstützungen des Mandanten oder um eine Vertretungen desselben.

- Durchsetzung von Renten
- Widerspruchsverfahren zum Rentenbescheid
- Kontenklärung und Rentenanträge
- Rentenrechtlichen Zeiten geltend machen
- Freiwillige Beitragszahlung
- Versorgungsangelegenheiten (mit öffentlich/-rechtlichen Charakter)
- Betriebsrentenangelegenheiten
- Vorruhestandsregelungen
- Begutachtung und Beratung bei Sozialplänen
- Angelegenheiten bei Renten von Schwerbehinderten
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Individuellen Altersvorsorge (Beratung, Ausarbeitung)

Des Weiteren sind die Rentenberatungen bei Privatpersonen beratend und helfend im Einsatz. Der Personenkreis der Privatpersonen umfasst dabei Arbeitnehmer/ -innen, Hausfrauen, Selbständige und viele weitere.
Ebenso sind sie für Informationsbedürfnisse von Firmen tätig und treten auch hier in der Beratungs- und Unterstützungsform gerne ein. Vorwiegende Themen sind hier vor allem die gesetzliche Rentenversicherung, Beendigung von Arbeitsverhältnissen bedingt durch Aufhebungsverträge und das allzeit brisante Altersteilzeitarbeitthema. Zum Kreis der Kunden zählen hier Firmen (wie erwähnt), Personalabteilungen, Führungskräfte und weitere.